Der Bundestag

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Klasse 11

Autor lisaurus

Veröffentlicht am 13.06.2018

Schlagwörter

Bundestag Organ Politik Deutschland Ausschüsse Fraktionen Funktionen Gesetzgebung

Zusammenfassung

Dieses Referat dreht sich um den Bundestag. Es behandelt sowohl die Handlungsfelder der Parlamentarier (Was ist ein freies Mandat? Welche Arten von Ausschüssen gibt es? Was sind Fraktionen?) als auch die Funktionen des Bundestags (Kontrollfunktion, Gesetzgebungsfunktion und Wahlfunktion).

Der Bundestag

• Neuer Dualismus = Regierung + Parlaments Mehrheit, gleiche Sitzordnung wie im Kaiserreich, gleichzeitig Regierungsmitglied und Mandat im Parlament
• Alter Dualismus = Kaiserreich. Regierung <-> Parlament
• Direkt vom Volk gewählt -> Legitimation
• Wird von Bundesverfassungsgericht kontrolliert

Parlamentarier

  • Handlungsfelder:
    • Arbeit im Parlament
    • Tätigkeiten in der außerparlamentarischen Öffentlichkeit
    • Ausübung eines Berufs (Nebentätigkeiten müssen offengelegt werden)
  • Freies Mandat Art 38 GG: Abgeordnete vertreten das ganze Volk, nicht nur Wahlkreis, auch noch nicht Geborene und bereits Gestorbene (Begründer = Edmund Burke), stimmen in Praxis natürlich eher nach Parteigesichtspunkten ab → Fraktionsdisziplin (Zwang)
    • Rückzugsmöglichkeit falls Abgeordneter gegen Fraktion stimmen will
    • Ausnahmefällen Fraktionszwang aufgehoben, v.a. Gewissensfragen, z.B. Sterbehilfe
  • Ausschüsse: Werden zu Anfang einer Legislaturperiode gebildet
  • Ältestenrat: Bundestagspräsident, Stellvertreter, 23 bestimmte nach Fraktionsproporz gewählte Parlamentarier: vermittelndes Gremium zw. Fraktionen u. Präsidium: Termin- u. Arbeitsplanung
  • Bundestagsausschüsse
    • Im engsten Sinne: nur Bundestagsmitglieder
      • Ständige Ausschüsse: werden nach Bedarf gebildet, bleiben 4 Jahre bestehen
        • Ressortspezifische A., z.B. Innenausschuss
          • Gesetzgebende A., z.B. Rechtsausschuss
          • Begleitende A. = Kontrolle, z.B. Auswärtiger Ausschuss
        • Ressortübergreifende A., z.B. Petitionsausschüsse
      • Nicht-Ständige Ausschüsse:
        • Untersuchungsausschüsse: Kontrollfunktion
        • Sonderausschüsse: Gesetzgebungsfunktion
    • Im weitesten Sinne: auch Leute von außen, die Sitz- und Stimmrecht haben
      • Vermittlungsausschuss, auch Bundesratsmitglieder
      • Enquête-Kommissionen: bearbeiten jahrelang ein Thema, z.B. Bioethik z.B. Wissenschaftler
  • Fraktionen („Bruchteile“ des Bundestags): werden nach Parteilogik gebildet
    • Zusammenschlüsse von mind. 5% der MdB. Bilden sich aus Parlamentariern derselben Partei oder aus Parteien, die in den einzelnen Bundesländern nicht miteinander konkurrieren
    • Alle Gremien werden nach Fraktionsproporz besetzt
    • Fraktionen vergeben Redezeiten an ihre Mitglieder
    • Abstimmungsverhalten folgt Fraktionszugehörigkeit
    • Fraktionsgelder
    • Fraktionsinterne Entscheidungsprozesse
    • Antragsrechte an Fraktionsstärke gebunden
    • Fälle von Fraktionslosigkeit im BT:
      • Partei gewinnt mehr als 3 Direktmandate aber schafft 5%-Hürde nicht
      • Aus Fraktion ausgetreten
      • Können fast nichts bewegen, keinen Gesetzesentwurf einbringen oder in A. abstimmen
    • Fraktionsvorstände
      • Sichern Geschlossenheit der Fraktion
      • Planen und verteilen Arbeit

Kontrollfunktion und Mitregierung

  • Kontrollinstrumente hauptsächlich von Opposition genutzt
  • Richtungen parlamentarischer Kontrolle
    • Interne Kontrolle
    • Politische Richtungskontrolle
    • Leistungs- und Sachkontrolle
  • Kontrollinstrumente des Bundestags
    • Misstrauensvotum (sehr stark)
    • Klagen des Verfassungsgerichts (stark) (wenn wir polit. gesehen im BT verloren haben, können wir immer noch schauen, ob wir es in Karlsruhe durchsetzen können) → abstrakte Normenkontrolle
    • Haushaltskontrolle (BT könnte Regierung theoretisch Geld verweigern; bei uns kommt das nie vor (Regierung baut auf Parlamentsmehrheit auf: wenn wir Haushalt blockieren würden, würden wir uns selbst blockieren; Konsequenz wären Neuwahlen))
    • Untersuchungsausschuss: auf Verlangen von mindestens ¼ der MdB einzusetzen, arbeiten wie ein Gericht aber keine Sanktionsgewalt → Berichte mit geringen bis keinen Auswirkungen, Besetzung nach Fraktionsproporz → auch Regierungsparteien haben Mehrheit → Wirkung verpufft, immerhin: zu brisanten Themen wird vor den Augen der Öffentlichkeit gefragt und geantwortet
    • Interpellationsrechte = Abgeordnete haben das Recht, formellen Antrag an Minister der Regierung zu stellen, der Verantwortlichkeit der Regierung oder eines Mitgliedes der Regierung in Frage stellt oder der eine Empfehlung an die Adresse der Regierung enthält, Minister müssen sich rechtfertigen
      • Große (pol. Richtungskontrolle) und kleine Anfragen: von mind. 5% der MdB schriftlich einzubringen
      • Aktuelle Stunde

Gesetzgebung: Hauptfunktion des BT

  • Initiativrecht: Bundestag (nur in Fraktionsstärke), meist Regierung, oder Bundesrat (mit Mehrheit, selten)
  • Mischform aus Arbeitsparlament (wie USA) und Redeparlament (wie GB), jedoch eher erstes
  • Vom BT 3 Typen von Entwürfen
    • Aus Regierungsfraktionen
    • Oppositionsentwürfe (private Expertise oder aus Landesregierungen), meistens abgelehnt aber zeigt Wähler, welche Ideen man hat
    • Interfraktionelle Anträge (Gruppenanträge), v.a. bei Gewissensfragen (Sterbehilfe, Bioethik,..)
  • Minister beauftragt Referenten einen ersten Entwurf zu schreiben.
  • Entwurf wird vielfältig zunächst im Ministerium abgestimmt mit Hilfe von Verbänden (Expertise eingeholt)
  • Ressortabstimmung, wenn mehrere Ministerien beteiligt sind
  • Rechtsprüfung durch das Justizministerium
  • Dann an Minister und dieser bringt den Entwurf zu Kabinett, Abstimmung im Kabinett
  • Entwurf immer zunächst in den Bundesrat: 1. Bundesratsdurchgang (ca. 6 Wochen)
    • Ist Entwurf zustimmungsbedürftig?
    • Ist er finanzierbar?
    • Ist er vollziehbar?
    • Verfassungskonform?
    • Bei Bedenken: Stellungnahme an Bundesregierung, soll Chance haben, dagegen Stellung zu beziehen
  • Erst dann beginnt eigentliche Gesetzgebung im Bundestag
  • Maximal 3 Lesungen: nur im Plenum
    • Erste Lesung: In Grundzügen zur Debatte stellen, wichtige Abgeordnete sprechen, fällt oft aus Zeitgründen aus
    • Ausschussphase zur Detailberatung, Hearings von Experten (kein Stimmrecht aber tragen Meinungen vor), Ausschussbericht mit Empfehlungen geht zur 2. Lesung
    • Zweite Lesung: Empfehlung wird vorgetragen, jeder kann Änderungen vorschlagen (2. Und 3.Lesung oft verbunden)
    • Dritte Lesung fällt auch oft aus, nur Fraktionsstärken dürfen Änderungen vorschlagen, nur zu Dingen die bereits geändert worden sind
    • Schlussabstimmung; einfache Mehrheit, wird in jetzt vorliegender Form immer akzeptiert
    • Bundestagsbeschluss
  • Zweiter Durchgang: Entwurf muss in Bundesrat, stimmt meistens zu
  • Bundeskanzlerin und zuständiger Minister unterschreiben
  • Präsidialamt: Bundespräsident prüft Entwurf, fertigt Entwurf aus, endgültiger Text wird erstellt
  • Gesetzesverkündung

Wahlfunktion

  • Wahl des Bundeskanzlers (Art 63 GG)
    • Erster Wahlgang: Vorschlag kommt vom Bundespräsidenten, Kandidat von dem abzusehen ist, dass er/sie Parlamentsmehrheit hat
    • Zweiter Wahlgang, wenn Vorgeschlagener nicht die Kanzlermehrheit erreicht hat, BT kann neuen Kandidaten vorschlagen
    • Dritter Wahlgang: BT schlägt vor, einfache Mehrheit genügt, BP kann zustimmen oder BT auflösen
    • BPräs wird BT bei schwacher Mehrheit nicht auflösen, wenn keine größere bei Neuwahlen abzusehen
  • Wahl des Bundespräsidenten (bildet die Hälfte der Bundesversammlung)
  • Wahl der Hälfte der Bundesverfassungsrichter durch Wahlmännergremium
  • Besetzung von 2/3 des Notstandsparlaments
  • Besetzung der Hälfte des Vermittlungsausschusses
  • Auf Vorschlag Wahl des Präsidenten des Bundesrechnungshofes