Sozialpolitik I

Fach Fach

Klasse 10

Autor Wimmer96

Veröffentlicht am 04.11.2018

Schlagwörter

Sozialpolitik

Zusammenfassung

Sozialpolitik ist die Bezeichnung für Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation insbesondere benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen. Vorrangig ist der jeweilige Staat dafür verantwortlich, doch auch Einrichtungen wie die Kirche sorgen in gewissem Maße für Sozialpolitik.
 Sozialpolitik

Gerechtigkeit
Die soziale Gerechtigkeit ist unterteilt in formale (Rechtl.Gleichbehandlung) und materiale (vergleichbare Chancen) Gerechtigkeit. Dies kann weiter unterteilt werden in Startgerrechtigkeit (gleiche Chancen),VerteilungsGG (gleiche Aufteilung von Vermögen/Einkommen),LeistungsGG(mehr Leistung= mehr Einkommen) und BedarfsGG (zur Sicherung des Existenzminimums)

Ordnungskonformität
Vorrang des Marktes vor staatl. Eingriff (Bsp. Pflegeversicherung, d.h. es soll möglich sein privat pflegeversichert zu sein wenn es auch privat krankenversichert geht). Bei Tarifautonomie lässt Staat die Gewerkschaften die Lohnprozessbildung machen. Marktkonform(ohne Beeinflussung des Markt-Preis-Mechanismus -> Kombilöhne) vor Marktinkonform (Staat determiniert Marktergebnis->Mindestlohn->kein Job, weil es Leute gäbe die auch für weniger bereit wären zu arbeiten)
Subsidaritätsprinzip
Die kleine soziale Einheit hat Vorrang vor der nächstgrößere Einheit. Mithilfe von subsidärer Assistenz hilft die große Einheit der kleineren. Mithilfe der subsidären Reduktion versucht man Hilfe zu Selbsthilfe zu schaffen, bzw Reintergration ( zb Hilfe beim Lebensunterhalt).

Verteilungswirkung
Es gibt die intergenerationale Umverteilung (bei versch. Altersgruppen, d.h. Pflegebedürftige können Leistung beziehen, die von Jungen bezahlt wurde). Es gibt außerdem die Intragenerationale Umverteilung innerhalb der Altersgruppen, bei denen noch in horizontale (gleiches Einkommen aber unterschiedliches Risiko) und vertikale Umverteilung (unterschdl. Einkommen, bei dem der Beitrag am Lohn gemessen wird, jedoch alle die gleiche Leistung bekommen) unterschieden
Industriearbeiter 19. Jhd.
Theoretisch hatte sie eine formale Freiheit z.B. Vertragsfreiheit und körperliche Unversehrtheit, jedoch keine materielle Freiheit, da sie keine Absicherung hatten und trotzt schlechter Bedingungen die Arbeit ausführen mussten.

Sozialer Frieden
Das Ziel ist es Interessenskonflikte zu vermeiden oder zu entschärfen. Zur Vermeidung benutzt man die Vermögenspolitik, zur Erleichterung des Aufbaus eines Vermögens auch für untere Schichten nun möglich, was zu einem positiven Standbild führt. Zur Entschärfung benutzt man z.B. Gewerkschaften für den Tarifkonflikt, damit ein möglicher Streik verhindert wird.
Solidaritätsprinzip
Der Gedanke dahinter ist, dass Menschen in ähnlicher Lebenslage sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen und gegenseitig unterstützen. Dies wird angewandt beim Organisator. Aufbau der Sozialversicherung, bei der Rentenversicherung wird man dabei in berufl. Gruppen eingeteilt und bei der Krankenversicherung in berufsbezogene Kassen. Außerdem angewandt zum Aufbau des Leistungsrechts. Dabei wird der Beitrag am Einkommen gemessen, jedoch jeder mit gleicher Leistung versorgt.

Verteilungsgerechtigkeit
Für die Gesellschaft gerechte Verteilung von Einkommen/Vermögen. Unterteilt in LeistungsGG (mehr Leistung= mehr Geld) und BedarfsGG (Sicherung des Existenzminimums). Zur Realisierung in der Sozialversicherung liegt die Regelung beim Gesetzgeber, also BedarfsGG. Bei der Privatversicherung orientiert man sich am versicherungstechnischen Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, sobald jemand einen Vorteil daraus zieht muss er zahlen-> LeistungsGG.
Sozialleistung als Sach-oder Geldleistung
Zur Sicherung des Existenzminimums gibt es die Geldleistung (Wohngeld) und die Sachleistung( Essensmarken). Bei GKV sind Sachleistungen das Recht auf Behandlung durch einen Arzt. Bei PKV ist die Rückerstattung des Geldes einer Rechnung eine Geldleistung. Für die Geldleistung spricht, dass es keine Diskriminierung gibt, wenn jemand mit einem Gutschein bezahlen will und die Gelder frei verwendet werden können. Für die Sachleistung spricht, dass es keinen Missbrauch mit dem Geld geben kann und außerdem, dass Verhalten durch Sanktionen besser gesteuert werden kann.

Sozialleistung nach Kausalprinzip bzw Finalprinzip

Beim Kausalprinzip frägt man nach der Ursache. Bei einem Unfall kann auch die RV eintreten, damit man nicht frühzeitig in Rente geht. Beim Finalprinzip steht das Ziel der Maßnahme im Vordergrund, d.h. die Krankenversicherung greift ein, egal welche Ursache zu Grunde liegt. Der Nachteil des Kausalprinzips und damit der Vorteil des Finalprinzips ist, dass man den Träger des Schadens erst mal herausfinden muss und es eventuell ungerecht wird, da unterschiedliche Leistungen bei unterschiedlichen Ursachen vergeben werden.
Vorrausetzung bei gegebenem Riskio privatwirtschaftlich versichert zu werden
Risikoerwartungswert muss bekannt sein damit die individuelle Prämie berechnet werden kann, jedoch ist volle Information notwendig. REW darf nicht prohibitiv hoch sein, da es bei den zu hohen Verwaltungskosten nicht mehr wirtschaftlich wäre (zb Kernkraftwerkexplosion). Es darf auch keine Informationsassymmetrie vorhanden sein, denn sonst tritt adverse selection( Versicherter kann ein niedrigeres Riskio angeben als eigentlich vorhanden ist-> Durchschnittsrisiko wird festgelegt) oder moral hazard ( es kann passieren, dass nach Vertragsabschluss z.B. bei einer Vollkaskoversicherung ein Fahrer risikoreicher fährt als davor).
Staatl. Eingriffe bei sozialer Sicherung wegen allokativer Ineffizienz( PR hoch , KR niedrig)
Bei Marktmangel muss der Staat eingreifen, wenn die Kosten der Absicherung zu hoch sind, z.B. bei der Krankenversicherung bzw bei Marktversagen, wenn es für bestimmte Risiken keine Absicherung gibt (Erbkrankheit).
Allokative und distributive Ineffizienz
Allokative Ineffizienz sind Marktversagen, Marktmängel und meritorische Güter. Bei Distributiven Ineffizienzen versucht der Staat bei Menschen mit zu hohem Risiko bzw zu geringem Einkommen einen Absicherung zu gewährleisten, z.B. Sozialversicherung-> nicht am Einkommen messbar.
Wesentliche Ursache des Kostenanstiegs
Es gibt die Systemexogenen Ursachen, z.B. den demographischen Wandel ( es gibt immer mehr ältere Menschen), medizinischer Fortschritt (neue Medikamente->teuer), steigendes Gesundheitsbewusstsein ( Geänderte Einstellung). Außerdem gibt es noch die Systemendogenen Ursachen wie z.B. Steuerungsprobleme im stationärem Sektor, im Arzneimittelsektor ( warum sollten Ärzte bzw Versicherte auf preise achte?- > KV zahlt) und Anbieter nutzen das Unwissen des Verbrauchers aus ( teures Medikament aber vlt selbe Wirkung wie ein billiges).
Ökonomische Steuerungsprobleme führten zum Ausgabenanstieg im stationärem Sektor
Es gab duale Finanzierung die zu Überkapazitäten führten und zu hohe laufende Betriebskosten. D.h. selbst wenn es in der Behandlung nicht notwendig war, gab es zum Ende hin immer noch hohe Pflegekosten, dadurch entstanden so gut wie nur Hotelkosten. Es wurden Reformen der Gesundheitspolitik eingeführt, die dem entgegenwirken sollten wie zb die Ermittlung von Krankenhausbedarfsplänen, damit die Kapazität sinnvoll festgelegt werden kann oder eine Abrechnung der lfd. Betriebskosten durch Budgetierung und Fallpauschalen.

Quellenangaben
<pre><code> Lampert, </code></pre> <p>Lehrbuch der Sozialpolitik, 3. Auflage<br />Springer Verlag Berlin Heidelberg</p>