Richtlinien zum Thema Feuerwerk

Fach Fach

Klasse 7

Autor Joker2017

Veröffentlicht am 28.10.2018

Schlagwörter

Feuerwerk Regeln Gesetze

Zusammenfassung

Dieses Referat befasst sich mit dem Thema Feuerwerk sowie den Regeln und Gesetzen zum Feuerwerk in Deutschland. Es wird auf die unterschiedlichen Feuerwerkskategorien F1 und F2 eingegangen sowie die Problematik der "Pollenböller".

Verfügbarkeit und Verkauf von Knallkörpern

Bei dem „Jedermannsfeuerwerk“ wird in zwei Kategorien F1 und F2 unterschieden. Bei der Kategorie F1 handelt es sich um Ganzjahresfeuerwerk, welches umgangssprachlich auch als Jugendfeuerwerk bezeichnet wird. Zum Ganzjahresfeuerwerk gehören beispielsweise die Knallkörper, Knallziehschnur und die Knallerbsen bzw. Knallteufel aber auch Wunderkerzen und Tischfeuerwerk.

Obwohl der Verkauf von Ganzjahresfeuerwerk der Kategorie F1 in der Bundesrepublik Deutschland ganzjährig gestattet ist, wird dieses Feuerwerk nur in wenigen Geschäften während des Jahres angeboten.                                                                                                                             Erst zu besonderen Anlässen, wie Halloween und insbesondere Silvester wird zahlreiches Ganzjahresfeuerwerk und zu Silvester zusätzlich Feuerwerk der Kategorie F2 angeboten. Letzteres Feuerwerk darf in der Bundesrepublik Deutschland nur an den letzten drei Werktages des Jahres verkauft werden. Ein Abbrennen dieses Feuerwerks ist nur an Silvester und Neujahr erlaubt. Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk findet unter anderem in Supermärkten und Discountern aber auch in Baumärkten sowie Drogerien und weiteren Geschäften statt und erfreut sich bei der Bevölkerung großer Beliebtheit.                                                                                                                                  Seit einigen Jahren setzt sich auch der Onlineverkauf von Feuerwerkskörpern immer weiter durch. Die Zahl der Onlineshops steigt. Die Auslieferung des bestellten Feuerwerks der Kategorie F2 erfolgt jedoch erst kurz vor Silvester. Eine vorzeitige Lieferung ist nur in Ausnahmefällen, mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt. In anderen Ländern sind diese Regeln anders. In Österreich beispielsweise darf Feuerwerk der Kategorie F2 ganzjährig verkauft und sogar außerhalb geschlossener Ortschaften abgebrannt werden.

Die Zulässigkeit von Knallkörpern in der Bundesrepublik Deutschland
laut des Sprengstoffgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gilt, dass Feuerwerkskörper der Kategorie F1 von minderjährigen Personen erworben und benutzt werden dürfen. Die Altersabgabeempfehlung liegt bei zwölf Jahren. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass das Abbrennen des Feuerwerks nur unter Aufsicht einer erwachsenen Person stattfinden sollte. Darüber hinaus stehen auf jeder Originalverpackung dieser Feuerwerkskörper, wie diese ordnungsgemäß und sicher abgebrannt werden können. Derartige Feuerwerkskörper dürfen eine Lautstärke in Höhe von 120 dBA, gemessen aus einem Meter Entfernung, nicht überschreiten.

Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur an volljährige Personen verkauft und von diesen abgebrannt werden. Darüber hinaus gilt für Feuerwerk dieser Kategorie, dass es nur an Silvester und an Neujahr in einem bestimmten Zeitrahmen abgebrannt werden darf. Die Regelungen zur Lautstärke von Feuerwerkskörpern, sind mittlerweile EU – weit die gleichen und besagen, dass Feuerwerk nicht lauter als 120 dBA, gemessen in acht Metern Entfernung, sein darf. Das an „Jedermann“ frei verkäufliche Feuerwerk der Kategorie F2 enthält Schwarzpulver. Es existieren jedoch auch Knallkörper dieser Kategorie, welche einen Blitzknallsatz enthalten. Diese Feuerwerkskörper dürfen nur an volljährige Personen mit behördlicher Erlaubnis abgegeben werden.

Darüber hinaus müssen Feuerwerkskörper, welche in der Bundesrepublik Deutschland verkauft werden, unabhängig welcher Kategorie F1 oder F2 sie angehören, immer ein gültiges CE Zeichen mit einer gültigen vierstelligen Prüfnummer tragen.

Zulässigkeiten in anderen EU – Ländern sowie illegale Böller
In anderen EU – Ländern gelten beim Verkauf und Abbrennen von Feuerwerk teilweise sehr unterschiedliche Regeln. Auch bei Nachbarländern können diese schon äußerst unterschiedlich ausfallen, wie das Beispiel Österreich zeigt. Laut dem österreichischen Pyrotechnikgesetz dürfen Personen, welche das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, Feuerwerk der Kategorie F1 erwerben und selbstständig abbrennen.

Feuerwerkskörper der Kategorie F2, dürfen von Personen erworben und abgebrannt werden, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben. Darüber hinaus darf Feuerwerk beider Kategorien ganzjährig abgebrannt werden, Feuerwerk der Kategorie F2 jedoch nur außerhalb von geschlossenen Ortschaften. Zudem gilt, dass Feuerwerk, unabhängig von der Kategorie, stets ein gültiges CE – Zeichen sowie eine gültige Registrierungsnummer besitzen muss.
Problematisch ist die Situation mit illegalen Böllern, welche unter den Bezeichnungen Polenböller oder Tschenböller bekannt sind. Diese sind in Deutschland und weiteren EU – Ländern aufgrund ihrer Bauweise und Zusammensetzung nicht zugelassen oder nur für Personen mit einer behördlichen Erlaubnis gestattet.

Hierbei handelt es sich in erster Linie um Bodenknallkörper, der Kategorien F3 und F4. Diese Knallkörper enthalten meistens Blitzknallsätze anstelle des Schwarzpulvers. Diese sind in Deutschland, auch wenn sie noch in die Kategorie F2 fallen, für Personen ohne behördliche Erlaubnis verboten. In einigen Osteuropäischen EU Ländern sind die Pyrotechnikgesetze bei weitem nicht so streng ausgelegt und der Erwerb und das Abbrennen solcher Böller für volljährige Personen legal. Dies gilt beispielsweise in Polen und Tschechien aber auch in Spanien.

Signalmunition

Eine weitere Kategorie der Feuerwerkskörper ist die Signalmunition, welche beispielsweise für Pistolen hergestellt werden. Diverse Knallkörper wurden früher auch als Munition für Gewehre und Kanonen hergestellt und haben ihren Ursprung in der Geschichte der Salutschüsse. Diese wurden in der Regel zu feierlichen Anlässen, wie beispielsweise Nationalfeiertagen oder auch Gedenktagen abgegeben. Es wurde hierbei lediglich ein Knall erzeugt, ohne, dass ein Geschoss abgefeuert wurde. Auch im Bereich des Spielzeuges sind Knallpistolen bekannt. Es werden kleine Pulverplättchen eingelegt, welche bei dem „Abfeuern“ der Pistole lediglich einen kleinen Knall erzeugen. Diese Pistolen werden zum Beispiel als Zubehör von Karnevalskostümen genutzt. Ein weiteres Anwendungsgebiet von Knallmunition, sind militärische Übungen. Auch Schreckschusswaffen, werden mit Knallkörpern bestückt. Dies ist beispielsweise bei Signalpistolen auf Schiffen der Fall. In einer Notsituation können so lange leuchtende Leuchtkugeln abgefeuert werden, die es den Seerettern ermöglichen, die Unglücksstelle schneller und leichter zu finden.