Ethik der Psychologie

Fach Fach

Klasse 12

Autor Traumfängerin

Veröffentlicht am 26.02.2018

Schlagwörter

Ethik PSychologie Beruf

Zusammenfassung

Berufsethik in der Psychologie, Gesetze, Regeln zur Ausübung, Definitionen, Informationen zum Berufsbild Psychologe und Psychotherapeut, wie verhalte ich mich richtig mim Umgang mit Patienten, was darf ich tun / nicht tun

Aristoteles hat das Wort Ethik als erster verwendet: Sittenlehre = Ethik.
Heute: Ethik ist die Disziplin, die die Moral überwacht.
Ethik: befasst sich damit, warum man etwas machen kann oder nicht - Begründungslehre
Moral: befasst sich damit, was man tut.
Der Mensch hat in der Regel immer die Wahl zwischen 2 oder mehreren Möglichkeiten.

Berufskodex:

Erläuterung bzw. Anhang zum Psychotherapiegesetz, angeregt durch die amerikanische Iudikatur und durch das Patientenrecht.

Theorien:

Deontologische Theorien:
Kommt aus dem griechischen „deon“ – „das Erforderliche, die Pflicht“ und leitet sich von bestimmten grundlegenden Pflichten ab – gilt für alle.
Bsp: du sollst nicht töten!
Allumfassende Ethik kommt entweder von höherer Instanz oder von vernünftigen Überlegungen – sh. Kant.
Bsp: Pazifist: denkt nicht an Folgen und Ziele, sondern an Prinzipien.Handelt gesinnungsethisch lt. Max Weber.

Teleologische Theorien:
Ziel und Zweck ist wichtig, die Handlung muss nicht gut sein. Lt. Max Weber: Verantwortungsethik.

3 Arten moralischer Probleme:

  1. der Konflikt zwischen moralisch Gebotenem und den eigenen außermoralischen Handlungsantrieben:
    Moral dient nicht immer unseren Bedürfnissen. Spaltung zwischen unseren Bedürfnissen und moralischer Implikation. „Alles was ich mag, ist nicht moralisch oder macht dick!“
    Bsp.: Patient schuldet mir Geld oder raucht mich ein. Was tun?

  2. Unklarheit über sie für eine moralische Bewertung relevanten empirischen Fakten:
    O. Hoeffe: - normativistische Fehlschlüsse

  • ideologische Fehlschlüsse:
    Bsp.: empirische Untersuchungen belegen, dass Scheidungskinder lieber mit „echten“ Elternteilen zusammen sind, als mit Stiefeltern, egal wie sich diese auch bemühen. – da muss man dann sagen: halt dich zurück.
    Durch zu wenig empirisches Wissen entstehen Fehlschlüsse.
    Codex appelliert an unsere EIGENVERANTWORTUNG!!!
  1. Probleme aus Wertekonflikten – sog. Prinzipienkollisionen:
    Wenn in einer Situation mehrere Werte tangiert werden und ich nur eines einhalte, verstoße ich gegen das andere:
    Autonomie (nur mit Einwilligung des Patienten) vs. Fürsorge des Patienten
    Bsp.: Zwangsernährung bei Magersucht.

Überfürsorge : Mündigkeit
Bsp:
verurteilte Straftäter sind auch psychotherapeutisch zu betreuen, wenn es das Gericht so verordnet.
Verschwiegenheitspflicht Verhinderung neuer Verbrechen (z.B. bei Triebtäter, wenn er sagt, dass er die Tochter seines Nachbarn vergewaltigen wird, wenn er wieder draußen ist)

o Leib und Leben schützen ist höherer Wert als Verschwiegenheit!
o Durch Verschwiegenheit kann man auch zum Komplizen werden!
o Es gibt keine glatten Lösungen!

Es gibt auch ethische Prinzipien im Angehörigenbereich:
Wechselwirkung mit gesellschaftlicher Öffentlichkeit, sozialen Institutionen, Krankenkassen, Selbstdarstellungen in der Presse.

Wie handeln wir ethisch richtig uns selber gegenüber? Selbstausbeutung oder Selbstbetrug, aber auch ethische Grundhaltungen mit verwandten Berufen, der Begutachtung etc.

Sorgfaltspflicht gegenüber Ausuzbildenden, Praktikanten, Arbeitsbedingungen und ethische Probleme und Diskurse in Streitfällen.

Nicht jedes Problem und jede Erwartung passt in den Kontext!!!

Bedürfnisse bei erstem Telefonat:

Klient: Geld, Kompetenz, anonym etc.

Therapeut: Termin; bestimmte schwere Störungen gehen nicht (selfcare); wird meist vom Klienten mit Infos zugelabert, ohne den Kontext zu kennen.

Im Idealfall hat die telefonische Anmeldung bestimmte Zeiten (z.B. Mo, Di, Mi) – diese auf AB raufsagen.
Im Telefongespräch frage ich wie die Zuweisung von statten geht, wessen Idee es war zu kommen, lasse mir Stichwortartig das Problem schildern um zu sehen, ob ich die richtige Stelle bin.
Wenn ich nicht zuständig bin, ist es ethisch korrekt wenn ich an andere Stelle weiterverweise. Bei Dränglern: Kriseninterventionsstelle.
Am besten ein Verzeichnis der sozialen Stellen, Kollegen etc. anlegen oder kaufen.
Wenn es einen Vorbehandler mit Befunden gibt, fragen, ob man diese sehen darf. Manche Klienten fragen über Honorar und Art der Abrechnung.

Auch zu besprechen ist die „setting – Frage“: wer ist alles involviert? Wissen die von einander? Wie sind die motiviert?
Es gibt auch Leute, die Parteinahme wollen.

Man muss dafür sorgen, dass der Klient sich selbst den Termin ausmacht, nicht die Frau für ihren Mann. Mit dem Klienten einen exakten Termin und die Dauer des Termins ausmachen.

Keine Diagnose am Telefon stellen oder Ratschläge geben! – Seriosität
Nicht bedrängen lassen!
Nicht vor unmittelbarem Urlaub neue Klienten aufnehmen – sie würden sich allein gelassen fühlen!

Ich bin korrekt, wenn

  • Ich den Anruf persönlich entgegen nehme.
  • Kein 3. im Raum ist
  • Nachrichten am AB am selben Tag zurückrufe
  • Ein sachliches Gespräch führe
  • Einen festen Termin ausmache
  • Eventuell eine Wegbeschreibung gebe

Es kann auch sein, dass man vom Therapeuten Ratschläge braucht: Mutter will Kind sagen, dass sie zur Therapie geht, weiß aber nicht wie.

Nur ein sicherer und kompetenter Rahmen gewährleistet, dass die Klienten schon am Telefon Vertrauen fassen.

Duzen oder locker sein ist falsch!!!!

Welche Gründe oder Arten der Zuwendung schließen das Zustandekommen von therapeutische Beziehung von vornherein aus?

  • Dritte sind im Spiel
  • Verwandtschaft oder Bekanntschaft
  • Vor Urlaub
  • Befangenheit
  • Wertvorstellungen klaffen auseinander
  • Antipathie
  • Medizinisches Problem vorrangig
  • Nicht im richtigem KONTEXT – wichtig
  • Kontextualität meiner Therapiestelle
  • Fehlendes Kulturverständnis
  • Auch Klienten müssen Kontext aufweisen
  • Finanzen sind nicht vorhanden
  • Sprachliche Probleme – z.B. Gebärdensprache
  • Wenn Entstehungstheorie der Problematik von meiner entfernt ist
  • Wenn Heilungstheorie von meiner entfernt ist

Behandlungsvertrag:

§ 14 Psychotherapiegesetz:

  • Nur mit Zustimmung des Behandelnden
  • Verpflichtung zu allen Auskünften über die Behandlung – ungefragt: informed consent
  • Ausreichende Kenntnisse und Erfahrung der Behandlungsmethode

Aufzeichnungen:

  • Zeitpunkt des Beginns
  • Zeitpunkt und Dauer der Behandlungsstunden
  • Honorierung und sonstige Bedingungen
  • Allfällige Befunde
  • Erkrankungen neue und alte
  • Konsultationen von Kollegen
  • Empfehlungen zum Aufsuchen vom Arzt oder klinischen Psychologen
    … diese Daten vertraulich behandeln und unter Datenschutz halten, der Klient hat ein Recht auf die Einsichtnahme in diese Aufzeichnungen.

Die Verschwiegenheitsklausel ist auch für Sprechstundenhilfen etc. verpflichtend!!!

Definition der reziproken Rechte und Pflichten beider Seiten während des therapeutischen Prozesses!

In vielen Instituten ist es wichtig auch Statistiken zu führen, „man sucht sich nur die Zielgruppen aus“ wird damit verhindert!!!

Missbrauch in der Psychotherapie:

  • Sexueller Missbrauch
  • Finanzieller Missbrauch
  • Missbrauch des Abhängigkeitsverhältnisses
  • Missbrauch für Forschungszwecke
  • Narzisstischer Missbrauch
  • Klienten unter Druck setzen
  • Eigene Werthaltungen dem Klienten aufzwingen
  • Das Schaffen von Abhängigkeitsverhältnissen
  • Verlust der Vertrauenswürdigkeit
  • Kompetenzlosigkeit
  • Befriedigung persönlicher Interessen
  • Datenmissbrauch
  • Ökonomische Vorteile durch den Klienten
  • Politische oder religiöse Indoktrisierung: über weltanschauliche Gegebenheiten; kann implizit leicht zur Botschaft gemacht werden.
  • „entweder du glaubst mir, oder du bist nicht behandlungsfähig“

Berufscodex: 1992 konstituiert: Ausschuss für Ethik und Konsumentenschutz:
§4 Punkt 3: Vertrauensverhältnis und besondere Sorgfaltspflichten