Wirtschatspolitk
1. Abgrenzung, Ziele, Mittel und Träger der Wirtschaftspolitik
1.1 Definition und Klassifikation
1.1.1 Definition
Beispiele für wirtschaftspolitische Maßnahmen:
• Senkung der Leitzinsen durch die EZB
• Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch den Bundestag
• Arbeit des Bundeskartellamts
• Unternehmenssteuerreform
• Erhöhung des Gewerbesteuersatzes
Definition Wirtschaftspolitik:
= Handeln für eine Gruppe von Individuen
„Wirtschaftspolitik ist die Gestaltung der Wirtschaftsordnung (=Ordnungspolitik), sowie die Einflussnahme auf die Struktur, den Ablauf und die Ereignisse gesellschaftlichen Wirtschaftens durch hoheitlich befugte Instanzen nach politisch bestimmten Zielen.“
1.2.1 Klassifikation
• Klassifikation nach Zielen, Mitteln und Trägern
• Klassifikation nach Reform, qualitativer und quantitativer Wirtschaftspolitik
• Klassifikation nach Ordnungs-‐ und Prozesspolitik
Reform: grundlegende, das System einer Wirtschaft ändernde Maßnahmen qualitative Wirtschaftspolitik: schwächere institutionelle Änderungen
quantitative Wirtschaftspolitik: Veränderung konkreter Politikvariablen (z.B. Höhe von G)
Wirtschaftsordnung: ordnungspolitisches Leitbild (z.B. Soziale Marktwirtschaft)
Aufgaben der Wirtschaftsordnung / Ordnungspolitik:
• Herstellung und Sicherung der Funktionsfähigkeit der Volkswirtschaft Komplexitätsreduktion bei Grundfragen von Produktion und Verteilung von Gütern einer durch AT und Spezialisierung charakterisierten Volkswirtschaft;
durch einen Rahmen wird Wirtschaftsprozess einfacher u. sicherer (=Rahmenbedingungen); gegen eine spontane Entstehung d. Wirtschaftsordnung spricht, dass das was entsteht evtl. nicht wünschenswert ist
• Zielgerichtete Koordination der wirtschaftlichen Aktivitäten
Was wird wie für wen produziert? Koordination der Entscheidungen unzähliger H,U hierarchische, marktwirtschaftliche und Koordination durch Abstimmungsverfahren
• Verwirklichung gesellschaftspolitischer Grundziele
insbesondere Verwirklichung von Grundrechten (z.B. Armutsbekämpfung, Kultur)
Ordnungspolitik:
„Die von einem politischen Gestaltungswillen getragenen Bestrebungen, Handlungen, Maßnahmen zur Beeinflussung der Wirtschafts-‐ und Sozialordnung und der rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen innerhalb derer ein Wirtschaftsprozess abläuft.“
Bsp: Eigentumsrecht, Kartellverbot, Mitbestimmungsrecht, soziale Sicherung
Wirtschaftsprozess:
jede Art wirtschaftlichen Geschehens im Bereich Erzeugung u. Tausch v. Gütern
Prozesspolitik:
„Die von einem politischen Gestaltungswillen getragenen Bestrebungen, Handlungen, Maßnahmen, die primär auf eine Beeinflussung wirtschaftlichen Geschehens, d.h. auf die Erzeugung und den Tausche von Gütern, abzielen.“
Bsp: Leitzinsänderung, Senkung der Einkommenssteuerung, Verbesserung der Abschreibungserleichterungen zur Investitionsförderung
1.2 Ziele der Wirtschaftspolitik
1.2.1 Klassifikation der Ziele
• Über-‐ und Unterordnungsverhältnis: Final-‐ und Modalziele
• Aggregationsgrad der Zielvariablen
• formaler Charakter der Zielvariablen
1.2.2 Finalziele
• Rang letzter Ziele: sie müssen nicht aus anderen Zielen abgeleitet werden oder ihrer Verwirklichung dienen; auch werden sie nicht durch andere Ziele begründet
• können in ihrem konkreten Inhalt und ihrer relativen Dringlichkeit (d.h. nach ihrer Rangordnung, individuell, räumlich, zeitlich) variieren, da ihnen Wertvorstellungen zugrunde liegen
• zwischen Finalzielen und Mitteln kann nicht immer eindeutig unterschieden werden (z.B. Freiheit)
• Finalziele werden durch gesellschaftliche Konventionen festgelegt und können sich im Zeitablauf ändern
1.2.2.1 (Ökonomische) Freiheit
formale Freiheit: Gleichheit vor dem Gesetz, Schutz vor staatlicher Willkür (=Rechtsstaat)
materielle Freiheit: Verwirklichung von selbst gesteckten Zielen, was etwas mit ökonomischer Macht zu tun hat, da der arm ist, trotz formaler Freiheit unfrei ist
gesellschaftliche Perspektive: Ausübung der Freiheit der einen kann die Freiheit der anderen beschränken Festlegung von Grenzen nötig, hierbei gilt es Interessenkonflikte zu vermeiden
Recht: Regelwerk für Freiheit, gewährt Freiheit
• Konsumenten-‐ und Produzentenfreiheit (Selbstkoordination der Wirtschaftssubjekte bei Markttransaktionen und Selbstkontrolle durch Wettbewerbsdruck)
• Anerkennung von Privateigentum
• Wettbewerbspolitik mit Kartellamt
1.2.2.2 Gerechtigkeit
= Gleichheit in einem näher zu bestimmenden Sinne
Gerechtigkeit als Gleichheit der formalen Freiheit
= Gleichheit vor dem Gesetz;
für viele aber ein zu schwacher Rechtsbegriff
Gerechtigkeit als Gleichheit der Startbedingungen und Chancen
= Chancengleichheit, dies ist aber z.B. schon wegen unterschiedlichen Begabungen kaum möglich besitzt viel Attraktivität im marktwirtschaftlichen Gedankengebäude
Gerechtigkeit als Leistungsgerechtigkeit
= gleicher Lohn für gleiche Leistung
aber: Informationsprobleme; Probleme im interpersonellen Leistungsvergleich, wodurch ein Bewertungsmaßstab (Marktpreise – allerdings kann es auch sein, dass es für die Leistung keine Preise, da keinen Markt, gibt) notwendig ist
ohne gleichzeitige Berücksichtigung der Startbedingungen fragwürdig
Gerechtigkeit als Bedarfsgerechtigkeit
= gleicher Lohn für gleiche Bedürfnisse, jedem nach seinen Bedürfnissen geben
z.B. Ansatz bei Kirchen
Gegensatz zur Leistungsgerechtigkeit
im Extremfall wäre das eine egalitäre Verteilung
aber: gravierendes Informationsproblem; es gibt Anreize, seinen Bedarf falsch anzugeben
Gerechtigkeit als Gleichheit der materiellen Freiheit
= alle Individuen verfügen über die gleiche ökonomische Macht
aber: unlösbares Beobachtungsproblem; würde zur Stagnation führen
1.2.2.3 Sozialer Friede
vollkommener sozialer Friede ist z.B. wegen Gedankenfreiheit nicht möglich
Kompromissfindung, bei der häufig extreme Ausgangspositionen bezogen werden (z.B. Lohnverhandlungen)
1.2.2.4 Soziale Sicherheit
Schutz im Krankheitsfall, im Alter, bei Arbeitslosigkeit, Sicherheit des Vermögens und Einkommens Staat kann Bevölkerung zur Vorsorge gegen Risiken verpflichten (z.B. SV)
1.2.2.5 Wohlstand
wird oftmals auch als Modalziel angesehen
Messung anhand des BIPS (Nettosozialprodukt, Wachstumsrate in Hinsicht auf Bevölkerungszahl, Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden)
Problem des BIP:
• enthält nicht Abschreibungen, Ausländer, Umweltverschmutzung, Flutkatastrophen
• enthält nicht Hausarbeit (=Nicht-‐Markt-‐Aktivität)
• Frage, ob BIP Wohlstand bedeutet
Glück:
• Jeremy Bentham forderte Handeln so, dass das größtmögliche Maß an Glück entsteht
• BIP Wirtschaftliches Wohlergehen Lebensqualität Glückempfinden
Alternativen der Wohlstandsmessung:
Human Development Index: misst Bildung und Lebensstandard
1.2.3 Modalziele / Instrumentalziele
• nachgeordneter, vorgeschalteter Rang
• müssen mindestens ein Finalziel fördern
• erstrebte ökonomische oder soziale Sachverhalte
• beziehen sich auf ökonomische Größen; kann berechnet, begrifflich gemacht werden Bsp.:
• Wirtschaftswachstum Wohlstand, evtl. Sicherheit, Friede, Gerechtigkeit
• niedrige Arbeitslosigkeit Wohlstand, materielle Freiheit; evtl. Friede, Sicherheit, Gerecht.
• Preisniveaustabilität Wohlstand; evtl. sozialer Friede, Gerechtigkeit
• Außenwirtschaftsbez. Wohlstand, materielle Freiheit (mehr Unsicherheit)
• Verteilung von Einkommen und Vermögen Gerechtigkeit (aber neg. f. Freiheit, Wohlstand)