Public Management III

Fach Fach

Klasse 11

Autor Wimmer96

Veröffentlicht am 07.11.2018

Schlagwörter

PUMA

Zusammenfassung

Public Management ist eine interdisziplinäre Wissenschaft, welche den öffentlichen Sektor systematisch aus betriebswirtschaftlicher, sozialwissenschaftlicher und psychologischer Sicht unter Berücksichtigung der rechtlichen Bedingungen untersucht.

Kommunale Selbstverwaltung - Aufgabentypen

a) Pflichtaufgaben:
= Aufgaben, die aus Gesetzen resultieren und verpflichtend durch Gemeinde zu erfüllen sind

  • z.B. Feuerschutz, Abwasserreinigung..
  • Weisungsgebundene Aufgaben: Fachaufsichtsbehörde kann vorschreiben, dass und wie eine Aufgabe zu erfüllen ist z.B. Meldewesen, Personenstandswesen

  • Weisungsfreie Pflichtaufgaben: Gesetz schreibt lediglich vor, dass eine Aufgabe zu erfüllen ist z.B. Schaffung von Kita Plätzen

b) Freiwillige Aufgaben:
= Aufgaben, die nicht durch ein Gesetz an eine Gemeinde übertragen wurde

  • Aufgaben, die sich die Kommunen selbst stellen, Gemeinde erfüllen diese Aufgaben nach eigenem Ermessen und finanziellen Ressourcen —> hier geht es um Lebensqualität
  • z.B. Verwaltung von Sportanlagen, Kultureinrichtungen, öffentlicher Personennahverkehr
  • Grundgesetz und Gemeindeordnung: Kommunen müssen allgemeine Daseinsvorsorge für die Bevölkerung gewährleisten

2.3 Kommunalverwaltung - Allgemein

  • Grundgesetz legt die Grundstruktur des öffentl. Sektors fest
    In welchem Verhältnis steht die Kommunalverwaltung zu den anderen Verwaltungsebenen im Staatsaufbau?
    a) Horizontale Gewaltenteilung: Judikative (Rechtsprechung), legislative (Gesetzgebung), exekutive (vollziehende)
    Exekutive Gewalt unterteil in:
  • Regierung (gesetzliche Organisationsgewalt)
  • Verwaltung (eigenverantwortliche Durchführung von weniger gravierenden Veränderungen —> Aufbau- und Ablauforganisation)

b) Vertikale Gewaltenteilung: Bund und Länder, Bundesgerichtshof/Oberlandesgericht/Landesgericht/Amtsgericht,
Bund/Länder/Kommunen

c) Förderale Struktur:

  • Staatsaufbau mit Bund und den Bundesländern als zwei voneinander unabhängige staatliche Ebenen
  • die kommunale Ebene (bestehend aus Kreisen und Gemeinden) ist im deutschen Bundesstaat Teil des “dreistufigen Verwaltungsaufbau”.

d) Recht auf kommunale Selbstverwaltung:
Recht der Gemeinden (= dritte Ebene des Verwaltungsaufbaus nach Bund und Länder, allerdings nicht verfassungsrechtlich)

—> Die Gemeinden sind Träger der kommunalen Selbstverwaltung, die Ihnen durch Art.28 II garantiert ist. Das Recht der Selbstverwaltung umfass die eigenverantwortliche Regelung aller Angelegenheiten der öffentl. Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze. Sie verfügen damit über die Personal-, Finanz-, Organisations-, Planungs-, Satzungs-, Gebiets-, und Aufgabenhoheit. Gemeinden, kreisfreie Städte und kreisangehörige Städte werden unter dem Begriff Kommunen zusammengefasst.

2.3 Kommunalverwaltung - Strukturen

  • Aufgaben, die die Leistungsfähigkeit einer Gemeinde übersteigen, übernimmt der Landkreis ( Unterhaltung von Schulen, Krankenhäuser und Kreisstraßen)
  • Institutionen der Landkreis entsprechen denen der Gemeinden
  • gewählte Vertretung: Kreistag, Spitze der Verwaltung: Landrat, Bürgermeister und Landräte über Direktwahl von der Bevölkerung (Ausnahme: BW)
  • oberste beschließende Organ einer Gemeinde: gewählte Vertretung der Bürger
  • unterschiedl. Bezeichnungen: Gemeinderat, Stadtrat, Gemeindevertretung, Stadtverordnetenversammlung (—> Verwaltungsführung)
    —> Wesentliche Angelegenheiten, die durch den Stadt- bzw. Gemeinderat entschieden werden: Verabschiedung der Haushaltssatzung f.d. anstehende Haushaltjahr
  • Rat ist kein Parlament
  • Bürgermeister: Vorsitzender des Rates, Chef der Verwaltung, Repräsentant und Rechtsvertreter der Gemeinde

Kapitel 3 - Rechts- und Kooperatiosformen im öffentl. Sektor
► Rechtsformen: Überblick über die Rechtsformen in DE

►Rechtsformen: Kriterien der Rechtsformwahl
Nennen Sie mögliche Entscheidungskriterien bei der Rechtsformwahl

a) Im Allgemeinen

  • Leistungs- und Kontrollbefugnis
  • Haftung
  • Mindestkapital
  • Finanzierungsmöglichkeiten
  • Fungibilität ( Wie “leicht” kann sich ein Gesellschafter von seiner Beteiligung am UT trennen)
  • Gewinn- und Verlustbeteiligung
  • Rechnungslegung- und Publizitätsvorschriften
  • steuerliche Belastung

b) Im öffentl. Sektor

  • Betriebswirtschaftliche Kriterien: Entgelttarife, Mitarbeitervertretung etc.
  • Beteiligung von (privaten, und/oder öffentl. rechtl.) Dritten: Finanzierungsaspekte (Kreditaufnahme etc.), formale Vorgaben (vorausgesetzte Mindestgröße für best. wirtschatl. Betriebsformen