Der Weg zum Führerschein in der Schweiz

Fach Fach

Klasse 10

Autor joflo

Veröffentlicht am 25.10.2018

Schlagwörter

Führerschein Schweiz

Zusammenfassung

Dieses Referat behandelt den Weg zum Führerschein in der Schweiz. Er ist in den meisten Kantonen sowie der italienischen, der deutschen, der französischen und der räteroromanischen Sprachregion beinahe identisch.

Einführung in die Thematik

Der Weg zum Führerschein in der Schweizer Eidgenossenschaft ist in verschiedene Phasen aufgeteilt und berechtigt nach erfolgreicher Vollendung das Lenken eines Fahrzeuges der Kategorie B. Mit dem Begriff «Führerschien» ist in diesem Referat generell die Rede, wenn es um den eidgenössischen Fahrausweis in der Kategorie B geht, sprich Motorfahrzeuge mit einem Maximalgewicht von 3500 Tonnen und einem Anhänger von maximal 700 Kilogramm. Der Führerschein wird durch ein jeweilig zuständiges kantonales Strassenverkehrsamt ausgestellt. Die Strassenverkehrsämter sind dem Bundesamt für Verkehr «ASTRA» unterstellt.

Der Anfang

Wenn man in der Schweiz den Führerschein Kategorie B machen will, beginnt es damit, im Alter von frühestens 16 Jahren einen eidgenössisch anerkannten Nothelferkurs zu absolvieren. Männliche Jugendliche können den Kurs im Alter von 16 Jahren kostenlos in den Sommerferien beim Schweizer Militär absolvieren, weibliche Jugendliche müssen auf kostenpflichtige, private Anbieter zurückgreifen, sowie dies männliche Jugendliche tun müssen, die den Nothelferkurs bei der Armee im Alter von 16 Jahren versäumt haben. Nach Vollendung dieses Nothelferkurses, welcher jeweils einen bis zwei Tage dauert und bei privaten Anbietern zwischen 150 und 250 Schweizer Franken kostet, erhält man einen Nothelferausweis. Verliert man diesen Nothelferausweis, so muss der Nothelferkurs kostenpflichtig wiederholt werden. Bei bestandenem Nothelferkurs beginnt der nächste Schritt auf dem Weg zum Führerschein der Kategorie B.       

Der zweite Teil besteht aus der medizinischen Fähigkeit ein Fahrzeug zu steuern. Zum einen muss durch einen Augenarzt, beziehungsweise einen Optiker ein Sehtest durchgeführt werden, welcher zwischen 10 und 50 Schweizer Franken kostet. Zudem muss durch den Bewerber ein medizinischer Fragebogen ausgefüllt werden, der auf eventuelle psychische oder physische Beschwerden des Bewerbers eingeht. Dieser korrekt ausgefüllte medizinische Fragebogen muss dann persönlich mit einem auf Bundesebene anerkannten Ausweis sprich Identifikationskarte, Reisepass, Ausländerausweis Typ A, B oder C zum zur Wohngemeinde zuständigen Strassenverkehrsamt oder zur Einwohnerkontrolle gebracht werden. Auf dem Strassenverkehrsamt wird dann eine obligatorische Identitätsprüfung durchgeführt, für die dem Bewerber 20 Schweizer Franken verrechnet werden.

Die Theoretische Fahrprüfung

Nach erfolgreicher Identitätsprüfung kann man sich an den ersten Test  zum Führerschein heranwagen. Der erste Test heisst theoretische Fahrprüfung und es kommen 50 Multiple Choice Fragen zu den Regeln und Gesetzen auf der Strasse. Um sich auf diese Prüfung vorzubereiten, können entweder Vorbereitungslektionen besucht werden, welche zwischen 60 und 120 Schweizerfranken pro 45 Minuten kosten oder es kann ein Theoriebuch in der Buchhandlung fürs Selbststudium gekauft werden. Die Theoriebücher aus der Buchhandlung kosten in der Schweiz nur etwa 60 bis 100 Schweizer Franken.                                                                                           Die theoretische Fahrprüfung kostet je nach Wohnkanton zwischen 40 und 200 Schweizer Franken und dauert maximal 45 Minuten. Die Theoretische Fahrprüfung wird elektronisch an Computern oder Tablets absolviert und direkt auf einem Server ausgewertet. Pro Frage kann man maximal 3 Minuspunkte, beziehungsweise maximal 3 Pluspunkte erzielen. Um die theoretische Fahrprüfung zu bestehen sind mindestens 130 vom maximal 150 möglichen Punkten zu erreichen.

Der Lernfahrausweis
Hat man die Theorieprüfung erfolgreich absolviert, so wird einem in den nächsten 2 – 5 Tagen per Post ein sogenannter Lernfahrausweis zugestellt. Der Lernfahrausweis kostet kantonalbedingt zwischen 30 und 80 Schweizer Franken und erlaubt das Lenken eines Fahrzeuges auf allen öffentlichen Nationalstrassen, Kantonsstrassen und Gemeindestrassen. Bedingung hierfür ist jedoch, dass sich mindestens und maximal ein Beifahrer im Fahrzeug befindet, der mindestens das 25. Lebensjahr erreicht hat und mindestens seit 3 Jahren im Besitz eines Schweizer Führerschein mindestens Kategorie B ist. In der Schweiz sind Fahrlektionen bei einem Fahrlehrer auf Gesetzeswegen zwar nicht obligatorisch, allerdings wird es empfohlen.                                          Die meisten Fahrlehrer arbeiten anhand der 3-Phasen Ausbildung, welche mit der Phase 1 beginnt. In der Phase 1 wird das Fahrzeug kennengelernt, es wird mit der Lenkung begonnen, später kommt Gas und Bremse, Kupplung und optional noch die manuelle Gangschaltung hinzu. Ebenfalls werden kleinere Details, wie das Licht, Blinker, Radio, Sitzeinstellungen, ecetera gelernt. Zudem wird hauptsächlich auf wenig befahrenen Strassen geübt und Nationalstrassen werden gemieden.

In der zweiten Phase geht es darum nicht nur auf Kantonalen und Gemeindestrassen zu üben sondern auch auf Nationalstrassen mit einem maximalen Tempo von 120 Stundenkilometer, beziehungsweise 50 Stundenkilometer innerhalb von Städten. Die 3. Phase ist der Feinschliff und kann erst absolviert werden, wenn der Kandidat annähernd Prüfungsreif ist. Eine Fahrlektion kostet in der Schweiz üblicherweise 90 bis 100 Schweizer Franken und dauert je nach dem 50 beziehungsweise 60 Minuten. Es wird empfohlen zwischen 20 und 60 Fahrstunden zu nehmen, in der Realität nehmen junge Männer oftmals weniger.                                                                            Während dem Zeitraum, in dem Fahrstunden genommen werden, muss noch ein 4-tägiger Verkehrskundekurs absolviert werden. Dieser Verkehrskundekurs (kurz: VKU) kostet etwa 250-350 Schweizer Franken. Sind die Fahrstunden erst einmal erfolgreich gemeistert, kann einen der Fahrlehrer als “Prüfungsreif” erklären und zur praktischen Fahrprüfung anmelden. Die Anmeldung zur praktischen Fahrprüfung muss allerdings nicht zwingend durch den Fahrlehrer erfolgen, sondern kann auch selber und ohne Empfehlung gemacht werden. Nach erfolgreicher Prüfung erhält man für den Zeitraum von 3 Jahren den Führerschein auf Probe. In dieser Zeit müssen noch zwingend die Neulenkerkurse WAB1 und WAB2 absolviert werden, ansonsten muss der ganze Prozess wiederholt werden.