Arbeitslosenversicherung

Fach Fach

Klasse 11

Autor aljonap

Veröffentlicht am 06.07.2018

Schlagwörter

Arbeitslosengeld Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung

Dieses Referat beinhaltet Informationen über die Arbeitslosenversicherung. Auch über das Arbeitslosengeld 1 und 2 findet man hier Informationen und auch die Probleme, die diese Versicherung mit sich bringt.

Allgemeine Informationen zur Arbeitslosenversicherung

  • Ist eine Pflichtversicherung.
  • Sie gehört zu Sozialversicherungen.
  • Versichert sind alle, die einer bezahlten Beschäftigung nachgehen.
  • Diese Versicherung betrifft somit Arbeiter, Angestellte, Auszubildenden
  • Es gibt nur eine gesetzliche Arbeitslosenversicherung, keine private wie es bei der Krankenversicherung eine gibt.
  • Die Anmeldung erfolgt bei der Krankenversicherung.
  • Außerdem ist die Versicherung über die Bundesagentur für Arbeit geregelt.

Unter Versicherten Personen gelten

  • Arbeitnehmer.
  • Wehr- und Zivildienstleistende.
  • Auszubildende.
  • Jugendliche in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation.
  • Eltern in der Elternzeit
  • Bezieher von Krankengeld.
  • Personen die einen Angehörigen pflegen.
  • Selbständige Personen.

Zu Versicherungsfreien Personen gehören

  • Beamte.
  • Richter.
  • Soldaten auf Zeit.
  • Berufssoldaten.
  • Geistliche Geringfügig Beschäftigte.
  • Schüler und Studenten.
  • Rentner.

Geschichte
Am 16 Juli 1927 trat die Arbeitslosenversicherung als Gesetz in Kraft und wurde als weitere Säule des Sozialstaats angenommen.
Bis zum Ausbruch der Weltwirtschaftskrise, da es dort keine finanzielle Reserven mehr gab und dazu noch über 6 Millionen Arbeitslose Menschen. Somit war das Geld vom Staat sogesagt ausgebraucht.

Leistungen die erbracht werden

  • Die Aktive Arbeitsmarktpolitik erbringt eine Leistung.
  • Die Passive Arbeitsmarktpolitik erbringt eine Leistung.
  • Der Arbeitnehmer erbringt eine Leistung.
  • Der Arbeitgeber erbringt eine Leistung.
  • Der Träger erbringt eine Leistung.

Arbeitslosengeld 1

  • Ist eine Befristete Lohnersatzleistung.
  • Als arbeitslos gilt man hier, wenn man weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitet.
  • Als arbeitsloser kriegt man Arbeitslosengeld.
  • Die Voraussetzung ist, dass man versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein muss.
  • Noch eine Voraussetzung ist, dass man mindestens 12 Monate in den letzten 24 Monaten in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.
  • Man muss sich jedoch selber arbeitslos gemeldet haben, sonst gibt es kein Arbeitslosengeld.

Arbeitslosengeld 2

  • Ist eine Fürsorgeleistung.
  • Dies erhält man, wenn man das Arbeitslosengeld 1 ausläuft.
  • Dies ist anders als das Arbeitslosengeld 1 Zeitlich unbegrenzt.
  • Hier gelten Beschränktere Bedingungen.
  • Geht man bestimmte Bedingungen nicht nach, wie zum Beispiel auf Aufforderung zu einem Vorstellungsgespräch, so kann das Arbeitslosengeld gekürzt werden oder im schlimmsten Fall ganz gestrichen werden.

Wichtige Zahlen zur Arbeitslosenversicherung

  • Alle Arbeitnehmer sind pflichtversichert.
  • Ab 2011 beträgt der Betrag 3% des Bruttoeinkommens.
  • Der Arbeitnehmer zahlt davon 1,5% des Bruttoeinkommens.
  • Der Arbeitgeber zahlt davon 1,5% des Bruttoeinkommens.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Westen und Osten unterschiedlich und zwar: → 5.600,- Euro (West) → 4.800,- Euro (Ost)

Die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung

  • Sie Basiert auf …
    • Beiträgen der Sozialversicherungen
    • Umlagefinanzierung
    • Solidaritätsprinzip
    • Äquivalenzprinzip
    • Paritätische Beitragsfinanzierung

Funktionsweise des Arbeitslosengeldes

  • Die Höhe des Arbeitslosengeldes bestimmt sich als Prozentsatz vom vorherigen Einkommen bis zu einer bestimmten Grenze, die weiter oben steht. - Dies ist die Regelung in den meisten Ländern.
  • Als Beispiel Deutschland: ein Arbeitsloser erhält 60 % seines letzten Nettolohnes bzw. 67 % bei Arbeitslosen mit Kindern.
  • Als Beispiel Schweiz: 70% bei Kinderlosen und 80% mit Kindern. Somit ist es ein Beispiel, dass es vom Prinzip her gleich geregelt ist.

Die Probleme der Arbeitslosenversicherung

  • Sie ist durch das Gesetze definiert.
  • Versicherungsfremde Leistungen sind enthalten, also sie belastet die Finanzen.
  • Sie dient nicht der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, denn dies ist kein Anreiz für viele Menschen arbeiten zu gehen, wo sie vielleicht noch weniger Geld kriegen würden. So kriegen sie Geld ohne etwas zu machen.
Quellenangaben
<ul> <li>Allgemeines Wissen</li> <li>Unterricht &mdash;&gt; Politik, Volkswirtschaftslehre</li> </ul>