Bundesländer und deren Hauptstädte

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Klasse 9

Autor Joker2017

Veröffentlicht am 12.06.2018

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Bundesländer und Hauptstädte

Zusammenfassung

Dieses Referat beschreibt die Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland und nennt deren Landeshauptstädte. Des weiteren wird erklärt, wie sich die Bundesländer aufgliedern. Dabei wird auch zwischen Flächenländern und Stadtstaaten unterschieden.

Die Bundesrepublik Deutschland besteht seit ihrer Widervereinigung im Jahre 1990 aus insgesamt 16 Bundesländern. Diese Bundesländer bilden, da sie Verfassungen besitzen einen gesamten Bundesstaat und keinen losen Staatenbund. Die 16 Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland und ihre Hauptstädte sind in alphabetischer Reihenfolge: Baden – Württemberg (Stuttgart), Bayern (München), Berlin (Berlin), Brandenburg (Potsdam), Bremen (Bremen), Hamburg (Hamburg), Hessen (Wiesbaden), Mecklenburg – Vorpommern (Schwerin), Niedersachsen (Hannover), Nordrhein – Westfalen (Düsseldorf), Rheinland – Pfalz (Mainz), Saarland (Saarbrücken), Sachsen (Dresden), Sachen – Anhalt (Magdeburg), Schleswig – Holstein (Kiel) sowie Thüringen (Erfurt). Die in den Klammern stehenden Städte sind die Landeshauptstädte des jeweiligen Bundeslandes.
Politisch gesehen ist die Bundesrepublik Deutschland in 16 Bundesländer unterteilt, welche alle parlamentarische Republiken sind. Dies ist aufgrund ihrer Staatsform und ihrer Rechtsform der Fall. Die politischen Rahmenbedingungen hierfür sind durch das Homogenitätsgebot im Grundgesetz verankert.

Bei 13 Bundesländern handelt es sich um Flächenländer, bei dreien handelt es sich um Stadtstaaten. Die Flächenländer sind gegliedert in Regierungsbezirke, welche sich in Kreise oder Landkreise unterteilen aber auch kreisfrei sein können. Die Kreise unterteilen sich wiederum in Gemeinden oder Gemeindeverbänden.
Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg sind zugleich Land und Stadt. Diese beiden Stadtstaaten sind nicht weiter in Gemeinden unterteilt. Das Land Bremen besteht aus den beiden Kreisfreien Städten Bremen und Bremerhaven.

Regierungsbezirke

Die „großen“ Bundesländer Baden – Württemberg, Bayern, Hessen sowie Nordrhein – Westfalen sind in Regierungsbezirke eingeteilt. Diese Bezirke sind dezentrale Elemente der jeweiligen Landesverwaltung. Auch weitere Flächenländer waren einst unterteilt. Es handelte sich um Niedersachen, Rheinland – Pfalz, Sachsen – Anhalt sowie Sachsen. Die Unterteilungen dieser Bundesländer wurden zu verschiedenen Zeitpunkten aufgehoben. In Niedersachsen geschah dies im Jahre 2004, in Rheinland – Pfalz bereits im Jahre 1999, in Sachsen – Anhalt 2003 und in Sachsen im Jahre 2012.

Landkreise und kreisfreie Städte

Die Flächenstaaten der Bundesrepublik Deutschland sind in Landkreise und Kreise unterteilt. Es existieren aktuell 295 Landkreise in der Bundesrepublik Deutschland. In diese Anzahl sind die Städteregion Aachen, die Region Hannover sowie der Regionalverband Saarbrücken inkludiert. Darüber hinaus gibt es noch 107 kreisfreie Städte in der Bundesrepublik Deutschland. Hier sind die kreisfreien Städte Bremen und Bremerhaven bereits mitgezählt. Diese kreisfreien Städte gehören keinem Landkreis oder Kreis an, sondern nehmen die Aufgaben der Landkreise und Kreise selber wahr. Früher war aus diesem Grund für die kreisfreien Städte die Bezeichnung Stadtkreis üblich. Dieser Name wurde in den neuen, also ostdeutschen, Bundesländern bis ins Jahr 1994 aufrecht erhalten. In Baden – Württemberg wird diese Bezeichnung sogar heute noch verwendet. Landkreise und Kreise sind Gebietskörperschaften, welche direkt gewählte Organe besitzen.

Gemeinden und Gemeindeverbände

Gemeindeverbände bestehen aus mehreren Gemeinden, welche sich zusammen geschlossen haben. In manchen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland gibt es sie als Zwischenstufe der kommunalen Arbeit zwischen dem Landkreis und den Gemeinden als Kommunalverband. Sie haben dann unterschiedliche Formen und Aufgaben zu bewältigen. Die Bezeichnungen sind ebenfalls von Bundesland zu Bundesland verschieden und können große Unterschiede aufweisen. In Berlin, Mecklenburg – Vorpommern und Schleswig – Holstein werden sie als Amt bezeichnet. In Niedersachsen heißen sie Samtgemeinde. In Rheinland – Pfalz ist die Bezeichnung Verbandsgemeinde üblich. In Baden – Württemberg werden die Gemeindeverbände als Gemeindeverwaltungsverband tituliert.
Eine Gemeinde selbst bildet die kleinste, selbstständige territoriale Einheit. In der Bundesrepublik Deutschland existieren aktuell ungefähr 12320 Gemeinden und 248 gemeindefreie Gebiete. Bei Städten handelt es sich meistens um Gemeinden, welche nur den Namen Stadt tragen dürfen. Dies liegt im Stadtrecht begründet und ist entweder historisch geprägt oder aufgrund der Größe so. Bei einem historischen Hintergrund handelt es sich meistens um mittelalterliche Gründe und war mit vielen Privilegien für die Stadt verbunden, beispielsweise, dass sie eigene Steuern eintreiben durfte. Bei großen Gemeinden wurde der Name Stadt in der Regel aufgrund der heutigen Bedeutung und Aufgaben neu vergeben. Auch hier ist die Vorgehensweise in den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland äußerst unterschiedlich.
Die Hauptstadt eines Bundeslandes wird stets als Landeshauptstadt bezeichnet. Dieser Name hat sich in allen Flächenländern durchgesetzt. Gemeinden sind ebenfalls wie Gemeindeverbände, Gebietskörperschaften mit direkt gewählten Organen.

Besonderheiten der einzelnen Bundesländer

Der Freistaat Bayern ist das flächenmäßig größte Bundesland der Bundesrepublik Deutschland.
Bremen ist das flächenmäßig kleinste Bundesland der Bundesrepublik Deutschland.
Nordrhein – Westfalen ist das Bundesland mit der höchsten Einwohnerzahl.
Bremen ist das Bundesland mit der kleinsten Einwohnerzahl.
Berlin ist das einzige Bundesland, welches vor der Wiedervereinigung Deutschlands in Ost und West unterteilt war. An der Grenze stand die Berliner Mauer.
Gelegentlich werden die Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland mit „alt“ und „neu“ bezeichnet. Hierbei sind die alten Bundesländer, die westdeutschen Bundesländer und die neuen Bundesländer, die der ehemaligen deutschen demokratischen Republik. Insbesondere nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurden die Bundesländer in alt und neu unterschieden. Mittlerweile verschwindet diese Unterscheidung zunehmend. Für die meisten Menschen der deutschen Bevölkerung besitzt die Bundesrepublik Deutschland insgesamt 16 Bundesländer, sie differenzieren nicht mehr zwischen den alten Ländern und den neuen Ländern.