Institutionen Deutschlands und ihre Aufgaben

Fach Fach

Klasse 11

Autor VeqasZ

Veröffentlicht am 03.05.2018

Schlagwörter

Institutionen Deutschland Aufgaben Bundestag Bundesrat

Zusammenfassung

In diesem Referat stelle ich die Institutionen des Staates Deutschland vor. Des Weiteren werde ich noch ihre Aufgaben erklären. Dies ist für Schüler der Jahrgangsstufe 11 geeignet, da dies Thema des ersten Halbjahres ist.

Allgemeines

In Deutschland herrscht das System der parlamentarischen Demokratie. Das heißt, dass die Regierung für die Amtsausübung auf die direkte oder indirekte Unterstützung des Parlaments angewiesen ist. Des Weiteren wird Deutschland auch als Parteiendemokratie bezeichnet, da es viele konkurrierende Parteien gibt.

Der Bundespräsident

Das Staatsoberhaupt stellt der Bundespräsident dar. Eine seiner Aufgaben ist die Vertretung des Landes, dies ist eine repräsentative Aufgabe. Wie in Frankreich der Präsident, werden dem Bundespräsidenten in Krisenzeiten viele wichtige staatspolitische Aufgaben zugewiesen.
Der Bundespräsident wird für fünf Jahre Amtsdauer durch die Bundesversammlung gewählt und er kann für eine zweite Amszeit wiedergewählt werden. Außerdem, kann er keiner der drei klassischen Gewalten (judikative, exekutive, legislative) zugeordnet werden.

Der Bundestag

Die wichtigste Aufgabe des Bundestages ist es, Gesetze zu beschließen. Dennoch hat er noch viele weitere Aufgaben, unter anderem den Bundeskanzler und als Teil der Bundesversammlung auch den Bundespräsidenten zu wählen. Der Bundestag wacht auch über den Bundeshaushalt, kontrolliert die Regierung und bildet Ausschüsse zur Gesetzesvorbereitung. Von 2009 bis 2013 hatte der deutsche Bundestag 22 ständige Ausschüsse mit circa 13 bis 42 Mitgliedern.
Der Bundestag setzt sich aus Abgeordneten (derzeit 709) der einzelnen Parteien zusammen. Die Legislaturperiode beträgt jeweils vier Jahre.

Der Bundesrat

Der Bundesrat setzt sich aus Mitgliedern zusammen, die von den Landesregierungen der Länder entsandt werden.
Daher wurde er auch erst geschaffen, um die Mitwirkung der Länder an Bundesgesetzen zu gewährleisten, wenn diese die Belange der Länder betreffen. Die Zahl der Stimmen wird anhand der Einwohner pro Land festgelegt. Es können jedoch nur drei bis 6 Stimmen sein, und diese müssen einheitlich abgegeben werden.

Die Bundesregierung

Die Bundesregierung (auch Bundeskabinett genannt), setzt sich aus dem Bundeskanzker und Bundesministern (z.B. Bundesminister der Finanzen, Bundesminister der Verteidigung, etc.) zusammen. Die Bundesregierung hat die Möglichkeit, Gesetzesentwürfe in den Deutschen Bundestag einzubringen und Stellung dazu zu nehmen. Derzeit besteht sie aus 16 Mitglieder. Des Weiteren, können Mitglieder der Bundesregierung auch gleichzeitig Mitglieder des Bundestages sein.
Die Bundesregierung zählt zu der Exekutive, kann aber in die Legislative eingreifen.

Der Bundeskanzler

Regierungschef der Bundesregierung, stellt der Bundeskanzler dar. Die Abgeordneten wählen den Bundeskanzler. Diese werden dann auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
Der Bundeskanzler hat die Möglichkeit durch eine Vertrauensfrage (bisher zwei Mal gestellt worden, durch Kohl und Schröder) die Auflösung des Bundestags herbeizuführen. Dadurch, dass er durch die Bundestagsmehrheit gestützt ist, hat er großen Einfluss auf die Bundesgesetzgebung.

Die Bundesministerien

Ein Bundesministerium ist die einem Bundesminister (weiter oben schon erwähnt) zugeordnete oberste Bundesbehörde. Nach den Richtlinien leitet jeder Bundesminister sein Ressort (z.B. Finanzen) auf eigene Verantwortung. Derzeit gibt es 14 Bundesministerien, wobei jedes andere Aufgaben hat. Bundesminister der Finanzen ist zum Beispiel Olaf Scholz (Stand 2018). Die Zuständigkeiten dieses Ministeriums liegen in der Steuer, Haushaltspolitik sowie in der Europäischen Finanzpolitik.

Das Bundesverfassungsgericht

Grundsätzlich werden alle Gerichte in Deutschland NICHT von sebst tätig, sie müssen zur Entscheidung angerufen werden. Des Weiteren sind alle Tätigkeiten des Staates an das Grundgesetz gebunden.
Genau über diese Einhaltung des Grundsatzes, wacht das Bundesverfassungsgericht. Jeder Bürger hat die Möglichkeit staatliches Handeln durch eine Verfassungsbeschwerde durch dieses Gericht auf ihre Grundgesetzmäßigkeit überprüfen zu lassen.

Weitere Aufgaben sind die Klärung von Streitfällen zwischen den Staatsorganen (sogenannter Organstreit) und die Prüfung von Gesetzen auf ihre Verfassungsmäßigkeit. Das Bundesverfassungsgericht, ist die einzige Institution, die ein Parteiverbot oder die Verwirkung von Grundrechten aussprechen kann.

Quellenangaben
<p><a rel="nofollow" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Politisches_System_der_Bundesrepublik_Deutschland#Bundespr%C3%A4sident">https://de.wikipedia.org/wiki/Politisches_System_der_Bundesrepublik_Deutschland#Bundespr%C3%A4sident</a></p> <p><a rel="nofollow" href="http://www.bpb.de/gesellschaft/bildung/politische-bildung/193089/institutionen?p=all">http://www.bpb.de/gesellschaft/bildung/politische-bildung/193089/institutionen?p=all</a></p> <p><a rel="nofollow" href="http://europe.hkbu.edu.hk/polshyp/sorgan/sorgan1.htm">http://europe.hkbu.edu.hk/polshyp/sorgan/sorgan1.htm</a></p> <p><a rel="nofollow" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesregierung_(Deutschland)">https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesregierung_(Deutschland)</a></p> <p>&nbsp;</p>