Public Management II

Fach Fach

Klasse 11

Autor Wimmer96

Veröffentlicht am 07.11.2018

Schlagwörter

PUMA

Zusammenfassung

Public Management ist eine interdisziplinäre Wissenschaft, welche den öffentlichen Sektor systematisch aus betriebswirtschaftlicher, sozialwissenschaftlicher und psychologischer Sicht unter Berücksichtigung der rechtlichen Bedingungen untersucht.
 1.3 Betriebe, Unternehmen und Haushalte

► Drei Merkmale eines Betriebs nach Erich Gutenberg Klassifikation von Betrieben:

Machen Sie sich klar, inwiefern die Merkmale von Betrieb nach Erich Gutenberg auf Einrichtungen des öffentlichen Sektors zutreffen

Merkmale:
a) Produktionsfaktoren werden mit dem Ziel der Gütererzeugung eingesetzt und kombiniert (betriebl. Transformationsprozess - Arbeit, Betriebsmittel, Werkstoffe)
b) Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit (ökonomisches Prinzip) wird beachtet (optimales Verhältnis zwischen In- und Output)
c) Ein finanzielles GW wird angestrebt

Übertragung auf öffentlicher Sektor (Beispiel: öffentliche Verwaltung):
a) Arbeitskräfte, Büromaterial, Nutzung von Gebäuden usw./ Output: DL (Beratung, Beglaubigungen..)
b) “Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen (Gemeindeordnung)”
—> Minimumprinzip: Anfallende Tätigkeiten mit möglichst geringem Ressourceneinsatz durchführen
c) Ausgeglichener Finanzhaushalt:

Skizzieren Sie die Systematik der Unterscheidung von: Betrieb, Haushalt, Unternehmen

Erweiterte Merkmale (ergänzend zum Betrieb, UT in Reinform): Unternehmen in ihrer Reinform:
a) Erwerbswirtschaftliches Prinzip (= Gewinnmaximierung)
b) Autonomieprinzip (= UT sind unabhängig vom Staat, freie Planungsrechte)
c) Prinzip der Alleinbestimmung (=Eigentümer können über alle unternehmerische Fragen alleine bestimmen)
Verdeutlichen, inwiefern die Merkmale von UT in Ihrer Reinform für die Einrichtung des öffentl. Sektors zutreffen können)
Öffentliche Einrichtungen:
a) keine Relevanz, hier: Kostendeckung und Einhaltung des finanziellen GW

  • Bedarfsdeckungsprinzip
  • Kostendeckungsprinzip
  • Verlustminimierung (Leistungen der öffentlichen Hand können meist nicht zu kostendeckenden Preisen angeboten werden)

  • angemessener Gewinn ( Gewinn muss öffentlichem Zweck untergeordnet sein)

b)

  • über elementare Produktionsentscheidungen können öffentl. Einrichtungen nicht frei entscheiden
  • hauptsächlich erwerbswirtschaftlich angelehnte öffentl. UT, flexiblerer Umgang mit Mitteln und somit Lösen von starrem Haushalt der Träger

c)

  • Einbindung in kollektive und/oder politische Entscheidungen
  • insgesamt Entscheidungsfreiheit nur innerhalb gesetzlichen Vorgaben
  • z.B. kommunale Selbstverwaltung

► Betriebsart Haushalt

  • Unterscheidung: private HH und öffentliche HH
  • öffentliche HH relevant

Private HH
a) ursprüngliche HH

  • Großfamilien HH
    -Einpersonen HH
  • Kleinfamilien HH
    —> unmittelbare Deckung von Bedürfnissen
    b) abgeleitete HH (aus urspr. entstanden)
  • Verbraucherverbände
  • Turn-und Sportvereine
  • private Schulen
    —> mittelbare Deckung von Bedürfnissen

Öffentliche HH
a) Körperschaften
Vom Wechsel der Mitglieder unabhängige Rechtsträger zur Erfüllung öffentl.
Aufgaben

  • Gebietskörperschaften (Gemeinden)
    -Verbandskörperschaften ( kommunaler Zweckverband
  • Personalkörperschaften (Handwerkskammern,
    Sozialversicherungsträger)
    b) Anstalten des öffentl. Rechts Zusammenfassung persönlicher und sachlicher Mittel in der Hand eines öffentl. rechtl. Trägers zur dauerhaften Erfüllung bestimmt. öffentlich. Aufgaben
  • öffentlich. rechtl. Rundfunkanstalten o.
    Sparkassen
    c) öffentl.- rechtl. Stiftungen Organisatiorische verselbstständigte Insitutionen, die nach dem Stifterwillen einem öffentlichen Zweck dienen
  • Stiftung Preußischer Kulturbesitz
  • Contergan-Stiftung
    —> Betrieb einer Infrastruktur, die allen Mitgliedern der Gesellschaft als
    Staatsleistung im Rahmen der Daseinsvorsorge zur Verfügung steht

Kapitel 2 - Öffentl. Aufgaben & Aufbau der öffentl. Verwaltung
2.1 Öffentliche Aufgaben (Ziel des PM’s)

Unterscheidung öffentlicher Aufgaben nach der Ebene der Aufgabenerfüller

Staatliche Aufgaben:

  • Erfüllung durch Bund oder Länder, von deren Behörden etc. ( insbes. Anstalten des öffentl. Rechts); oberste Stufe der Aufgabenerfüllung

Kommunale Aufgaben:

  • Erfüllung von Gemeinden oder Gemeindeverbänden (z.B. Landesverteidigung- Aufstellung einer Armee, Einrichtung von Schwimmbädern..)

Sonstige (öffentl.) Aufgaben:

  • Aufgaben, die wir z.B. im Falle von öffentl. rechtl. Rundfunkanstalten oder Kirchen, von öffentl.rechtl. Rechtsträgern erfüllt werden
  • Aufgaben, zwar staatlich aber erfüllt von privaten Einrichtungen (z.B. Schornsteinfeger)
  • Aufgaben mit öffentlichem Charakter, werden von privatem Rechtsträger wahrgenommen, Wahrnehmung im Allgemeininteresse (z.B. Caritas, AWO)

Subsidiaritätsprinzip:
= nach dem Subsidiaritätsprinzip soll eine (staatl. Aufgabe) soweit wie möglich von der unteren Ebene bzw. kleineren Einheit wahrgenommen werden ( durch Kommunen, Kommunalverbände oder korporistische Organisationen). Die Europäische

Gemeinschaft darf nur tätig werden, wenn die Maßnahmen der Mitgliedstaaten nicht ausreichen und wenn die politischen Ziele besser auf der Gemeinschaftsebene erreicht werden können ( auf Länder und Bund angewiesen)

vier Aufgabentypen
a) Staatliche “Kernaufgaben”: vom Staat gewährleistete und selbst vollzogene Aufgaben (z.B. Verteidigung, innere Sicherheit)
b) Staatliche Gewährleistungsaufgaben: Staat gewährleistet dauerhafte Erbringung, nach Prüfung auf Wirksamkeit und Kostenersparnis, Entscheidung ob Vollzug durch privaten Auftragnehmer oder Organisationen des sog. dritten Sektors (z.B. Technische Überwachungsdienste, Kindergärten)
c) Staatliche Ergänzungsaufgaben: bei nicht öffentl. Aufgaben, die der Staat wahrnehmen könnte, wenn er dies wirksamer und wirtschaftlicher als Private tun kann (z.B. Gebäudereinigung, Grünflächenpflege..)
d) Private Kernaufgaben: Erledigung durch Unternehmen, wie auch Organisationen des Dritten Sektors

► Exkurs: Aufgabenarten öffentlicher Dienstleister
a) hoheitliche Aufgaben:
-resultieren aus dem Gewaltmonopol des Staates

  • gesetzliche Ermächtigung
  • z.B. Justiz und Polizei, Finanzverwaltung..

b) Aufgaben der Daseinsvorsorge:

  • nicht gewerbliche, marktferne Tätigkeiten (Bildung, Sport, Erziehung..)
  • gewerbliche, marktbezogene Tätigkeiten (Energieversorger, Verkehrleistungen)

► Verschiedene Gütertypen

  • private vs. öffentl. Güter

a) Private Güter (Individualgüter)

  • werden produziert von privaten HH und UT
  • Ausschlussprinzip
  • Rivalität im Konsum
  • z.B. Kauf eines Buches (meine Entscheidung ob ich es jemandem ausleihe oder nicht - Konsument kann ausgeschlossen werden wenn ich es so möchte)

b) Öffentliche Güter (Kollektivgüter)

  • werden durch den Staat bereitgestellt bzw. produziert
  • kein Ausschlussprinzip
  • “nicht Rivalität” im Konsum
  • “Marktversagen”
  • z.B. Bibliothek, Stadtpark, Fahrradwege - Finanzierung der Bürger indirekt über Steuern, Eintrittspreise wenn Steuern nicht ausreichen
    (Bildung ist kein reines öffentl. Gut)

Kommunalverwaltung - Im Allgemeinen

  • bietet öffentliche Güter an
  • unterliegen des Kommunalaufsicht
  • kürzeste Distanz zwischen Bürger und Verwaltung (direkter Ansprechpartner für Bürger)
  • Aufgaben:
    a) Förderung & Erhaltung des Gemeindewohls als primäre Verpflichtung des Staates
    b) Gewährleistung von Chancengleichheit und gerechtem sozialen Ausgleich
    c) Primär: Durchsetzung- bzw. Umsetzung des kollektiv verbindlichen Entscheidungen, die im Rahmen der gesetzlichen Gewalt formuliert werden (—> z.B. Bund: Verteidigung, Länder: Schulen, Gemeinden: Müllabfuhr)
  • Amt: als Kernstück des kommunalen Verwaltungsaufbaus, Ämter als tragende Organisationseinheit des Aufgabenvollzugs
Quellenangaben
<pre><code> Public Management, Taschenbuch von Andreas Lamers, Springer </code></pre> <p>&Ouml;ffentliche Betriebswirtschaftslehre - Public Management, Taschenbuch von Reinbert Schauer, Linde, Wien</p> <p>New Public Management und &ouml;ffentliche Verwaltung, Taschenbuch von Hendrik Steven, GRIN Publishing</p>