Kommunaler Sozialdienst

Fach Fach

Klasse 13

Autor Barbiri

Veröffentlicht am 12.06.2018

Schlagwörter

Jugendamt KSD Aufgabenbereiche Zielgruppe Handlungsprinzipien

Zusammenfassung

Dieses Referat beschreibt den Kommunalen Sozialdienst und befasst sich unter anderem mit den Aufgabenbereichen. Des weiteren setzt sich dieses Referat mit der Zielgruppe, den Kooperationspartnern und den Handlungsprinzipien auseinander.

Kommunaler Sozialdienst

1.1 Aufgabenbereiche
Die Aufgaben des Kommunalen Sozialdienstes unterteilen sich in diverse Aufga­benbereiche. Diese beinhalten unter anderem die Fallarbeit in den Bereichen Hil­fe zur Erziehung, Eingliederungshilfen, die allgemeine Beratung in Erziehungs-, Trennungs-, Scheidungs- und Umgangsfragen, sowie den Kinderschutz und die Teilnahme an familiengerichtlichen Verfahren. Zudem sind die wirtschaftliche Ju­gendhilfe, die Jugendhilfe im Strafverfahren und der Pflegekinder- und Adopti­onsvermittlungsdienst in die Arbeit des Kommunalen Sozialdienstes eingebunden. Des weiteren zählt zu den Aufgabenbereichen des Kommunalen Sozialdienstes die Stadtteil-, Gremien und Netzwerkarbeit.

1.2 Ziele
Nach § 1 Abs. 4 SGB VIII ist es das prinzipielle Ziel des Jugendamtes Mettmann dafür zu sorgen, dass junge Menschen und ihre Familien unter positiven Lebens­bedingungen aufwachsen können. Es ist die Aufgabe des Jugendamtes eine kin­der- und familienfreundliche Lebenswelt zu erhalten oder zu gestalten. Die grund­legenden Ziele sind unter anderem die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern, für soziale Gerechtigkeit aufzukommen und Be­nachteiligung entgegen zu kommen. Ein wesentliches Ziel des Jugendamtes ist es Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützten. Das Jugendamt sieht sich in der Rolle des ‚Wächteramtes’ und besitzt somit die Möglichkeit das Wohl des Kindes zu überprüfen und bei Notwendigkeit einzugreifen. Dies ist in Art. 1 Abs. 2 SGB VIII mit den Worten „ Über ihre Betätigung wacht die staatli­che Gemeinschaft“ verankert.

1.3 Zielgruppe
Grundsätzlich können sich alle Menschen, wenn sie Hilfe/ Unterstützung oder Be­ratung beanspruchen, an den Kommunalen Sozialdienst wenden. Somit umfasst das Klientel des Kommunalen Sozialdienstes ein breites Feld aus unterschiedli­chen Gesellschaftsgruppen und Familiensystemen. Voraussetzend für die Arbeit des Kommunalen Sozialdienst sind primär zwei Richtlinien. Zum einem muss die hilfesuchende Person in einer Beziehung zu einem Kind oder Jugendlichen ste­hen. Zum anderen muss das Kind oder der Jugendliche in der Stadt Mettmann ge­meldet sein.
Hinzukommend handelt es sich beim Klientel des Kommunalen Sozialdienstes oftmals um „unfreiwillige“ Klienten wie z.B. von Gericht angeordnete Umgangs­regelungen.

1.4 Personalstruktur
Der Jugendamtsleiter trägt die gesamte Verantwortung für die einzelnen Sachge­biete des Jugendamtes und steht somit an oberster Stelle der Personalstruktur. Für die jeweiligen Sachgebiete ist jeweils eine Sachgebietsleiterin oder ein Sachge­bietsleiter zuständig. Das Team des Kommunalen Sozialdienst bilden acht Diplom – Sozialpädagogen_innen/ Sozialarbeiter_innen. Beim Kommunalen Sozialdienst übernehmen jeweils zwei Fachkräfte die Zuständigkeit für mehrere Sozialräume, so dass sie sich bei Abwesenheit gegensätzlich vertreten können. Der Kinderpfle­gedienst besteht aus einen Team von drei Fachkräften und die Wirtschaftliche Ju­gendhilfe wird von zwei Fachkräften ausgeführt. Für die Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren ist ein Mitarbeiter verantwortlich.

1.5 Kooperationspartner
Kennzeichnend für die Arbeit des Kommunalen Sozialdienstes ist insbesondere die Netzwerkarbeit. Der Kommunale Sozialdienst kooperiert mit verschiedenen Trägern. Dazu gehören unter anderem die Diakonie, die Shed Ev., die Caritas Ev. Mettmann, sowie die AWO. Zur Förderung der Netzwerkar­beit findet einmal wöchentlich eine sogenannte ‚Fachkonferenz’ statt. Darin ver­sammeln sich die Mitarbeiter_innen des Kommunalen Sozialdienstes und die der Träger zu einer dreistündigen Besprechung. In der Fachkonferenz werden bei­spielsweise Neufälle oder Problemfälle vorgestellt. Gemeinsam werden dann neue Lösungswege herausgearbeitet.
Des weiteren arbeitet der Kommunale Sozialdienst mit unterschiedlichen Behör­den zusammen. Dazu zählen das Amtsgericht, die Polizei, das Jobcenter, die Krankenkassen, die Erziehungsberatungsstellen, die Landschaftsverbände und die Anschlussstellen der Kreisstädte.
Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit mit Institutionen wie beispielsweise Schu­len, Kindergärten, Wohngruppen, Psychiatrien und Kliniken für den Kommunalen Sozialdienst sehr wichtig. Als eine neuere Form der Netzwerkarbeit des Kommu­nalen Sozialdienstes gelten die Sprechstunden in Kindergärten. Der Kommunale Sozialdienst bietet ein mal im Monat in jedem Kindergarten der Stadt Mettmann eine Sprechstunde an. Die Eltern und die Mitarbeiter_innen des Kindergartens können sich somit bei Problemen vor Ort an den Kommunalen Sozialdienst wen­den.

1.6 Handlungsprinzipien
Entscheidend für die Arbeit des Kommunalen Sozialdienstes ist in erster Linie die Absicht und das Entgegenkommen des Klienten auf eine Veränderung einzu­gehen. Die Arbeit des Kommunalen Sozialdienstes ist stets lösungsorientiert, res­sourcenorientiert und systemisch. Der Kommunale Sozialdienst orientiert sich da­bei anhand folgender Handlungsprinzipien:
Prävention:
Präventive Maßnahmen bilden den ‚Grundbaustein’, so dass Kinder und Jugendli­che unter positiven Lebensbedingungen aufwachsen können und in ihrer Entwick­lung nicht beeinträchtigt werden. Durch präventives Handeln können Risikofak­toren ausgegrenzt werden. Die Arbeit der ‚Frühen Hilfe’ setzt bereits vor Geburt eines Kindes an und gilt als Beispiel für präventive Arbeit in der Jugend­hilfe.
Integration:
In der Arbeit des Kommunalen Sozialdienstes bezieht sich der Begriff ‚Integrati­on’ auf Eingliederungsmaßnahmen. Nach § 35a SGB VIII soll es Kindern und Ju­gendlichen mit einer seelischen Behinderung ermöglicht werden am gesellschaft­lichen Leben teilzunehmen. Der Kommunale Sozialdienst kann beispielsweise als Hilfeleistung dem Kind einen Integrationshelfer vermitteln. Des weiteren ist die Integrationsarbeit im Bereich der unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen sehr bedeutsam.
Selbsthilfeorientierung:
Das Prinzip der Selbsthilfeorientierung meint den Klienten insoweit zu helfen, dass diese dazu in der Lage sind ein Leben frei von jeglicher Hilfe zu führen (vgl. Wallner 1998: 8).
Partizipation:
Unter ‚Partizipation’ wird die Teilhabe des Klienten an der Arbeit verstanden. Kinder und Jugendliche werden beispielsweise an Hilfeplangesprächen beteiligt. Die Ziele und Veränderungen werden gemeinsam mit dem Klienten erstellt.
Sozialraumorientierung:
„Die Aufgabe der Jugendhilfe indes besteht darin, den eigenen Bereich so zu opti­mieren, dass sie den immer schwierigeren Herausforderungen mit den zur Verfü­gung stehenden Ressourcen gerecht werden“ (Budde et al. 2006: 8).
Der Begriff ‚Sozialraumorientierung’ bezieht sich beispielsweise auf die Gestal­tung von Projekten oder das Errichten von Jugendeinrichtungen im Sozialraum, um so im Zentrum des Problems anzusetzen oder präventiv zu handeln. Im Kon­text mit dem Kommunalen Sozialdienst wäre dies beispielsweise die Verteilung von Flyern/ Broschüren oder das Werben von Projekten im Rahmen von Bera­tungsgesprächen.