Die Alkopops

Fach Fach

Klasse 8

Autor schnuckelwolke72

Veröffentlicht am 22.08.2018

Schlagwörter

Alkopops

Zusammenfassung

Was sind Alkopops und für was wird der Begriff Alkopop verwendet? Wie und wo haben sich die alkoholischen Süßgetränke verbreitet? Wer darf sie konsumieren? Wie sind sie versteuert und wo? Wie weit geht der Konsum zurück nach der Steuereinführung und welche Gegenmaßnahmen unternehmen die Hersteller?

Alkopop

Ein Alkopop ist ein aus Alkohol und Softdrink (auch auf englisch umgangssprachlich Soda Pop) zusammengesetztes Süßgetränk. Sie werden auch als Designer Drinks, Ready-to-Drink (RTD) oder Premixgetränke genannt.

Die süßen Getränke bestehen aus einem Gemisch aus Wodka oder Whiskey und Limonaden, Fruchtsäften oder anderen zuckerhaltigen Getränken. Durch die Süße wird der Alkohol geschmacklich überdeckt. Da sie vor der Einführung der Sondersteuer ziemlich niedrige Preise hatten und der Bittergeschmack des Alkohols fehlte, wurde das bunte Getränk sehr schnell begehrt.
Da Jugendliche Alkohol in Form von Wein, Bier oder Spirituosen meist ablehnen, sind sie das Zielpublikum von Alkopops.
Die zuckerhaltigen Getränke löschen den Durst ohne den Alkohol zu spüren und das ist die Gefahr an den Alkopops, denn so gewöhnen sich viele Jugendliche an das Trinken.
Alltagssprachlich ist die Abgrenzung zu anderen Mischgetränken zwar umstritten, in Deutschland jedoch ist sie im Alkopopsteuergesetz genau definiert.

Wofür wird der Begriff “Alkopop“ verwendet?

Da bei Biermischgetränken der Branntwein fehlt, kann er offiziell nicht als Alkopop gezählt werden, wird aber trotzdem oft so genannt. Als Alkopops dürfen ausschließlich nur spirituosenhaltige Süßgetränke genannt werden aufgrund einiger Sonderbestimmungen und Sondersteuern, die in manchen europäischen Staaten eingeführt wurden.
Es gibt bereits eine Diskussion ob demnächst auch nicht-süße Mischgetränke oder auch Mischgetränke in Dosen oder Tuben als Alkopops zu bezeichnen sind.
In der Schweiz gab es im Januar 2012 ein Gerichtsurteil, dass die Conelly Cocktails als konsumfertig gemischt und damals als Alkopop im Sinne der Schweizer Gesetzgebung einzustufen sind, sie werden als zwei Dosen, mit einem Plastikring befestigt, eine mit Alkohol, die andere mit Fruchtsaftmischung befüllt und einem mitgelieferten Cocktail-Shaker verkauft.

Wie und wo haben sich Alkopops verbreitet?

Die Strategie des Marketings bezieht sich auf die Jugendlichen, was einer der Gründe ist, warum Alkopops seit vielen Jahren der Mittelpunkt alkoholpolitischer Diskussionen ist. Durch die Süße des Getränks wird der Bittergeschmack des Alkohols überdeckt und die Jugendlichen merken nicht das sie betrunken werden und trinken davon mehr als von herkömmlichen Spirituosen.

Da die Endverbraucher für die entsprechenden Mischzutaten deutlich mehr bezahlen, sind Alkopops für die Hersteller klassischer Alkoholika deutlich rentabler.

Spirituosenhaltige Alkopops haben einen durchschnittlichen Alkoholgehalt zwischen 5,0 % und 6,0% Vol das ist etwas mehr als in den meisten Biersorten. Die Hersteller begegnen dem Vorwurf sie würden besonders peppige Werbung bewusst machen, mit dem Einwand, das die dargestellten Jugendlichen alle deutlich sichtbar über 18 Jahre alt sind. Zuerst wurden die Alkopops über die Gastronomie und Diskotheken und anschließend in den Supermärkten und Getränkehandel eingeführt, was eine typische Marketingstruktur ist.

Welt weit kann man eine wirtschaftliche Verbreitung der Alkopops beobachten, denn in Japan gibt es zum Beispiel den Chuahai, in den USA nennt man es die Wine-Cooler. Sogar in den Niederlanden spricht man von breezercultuur, was nach dem Bacardi Breezer benannt wurde. Die süßen Getränke verführen also die Jugendlichen zu verantwortungslosem Verhalten.

Eine relativ kurzlebige Modeerscheinung von alkoholischen Süßgetränken gab es in den 1970er Jahren schon mal.

Wer darf die Alkopops gesetzlich verzehren?

In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es unterschiedliche Gesetzgebungen, die wie folgt lauten:

Deutschland:

Der Verkauf und die Abgabe von Alkopops ist gemäß dem Jugendschutzgesetz in Deutschland nur an Personen erlaubt die das 18. Lebensjahr vollendet haben, da sie aus hochprozentigen Spirituosen und anderen Zutaten gemischt werden. Zudem muss auf jeder Packung deutlich vermerkt sein, das die Abgabe an Personen unter 18 Jahren gemäß § 9 Jugendschutzgesetz verboten ist, bei Flaschen muss es in der selben Größe und Schriftart auf dem Frontetikett stehen.

„§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

  1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
  2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
    weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
    (4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis “Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz” in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.“
    Jugendschutzgesetz § 9

Österreich:

Da in Österreich kein bundesweit einheitliches Jugendschutzgesetz gilt, hat jedes Bundesland seine eigenen Regelungen. Das bedeutet das Abgabe- und Verkaufsalter ist in jedem Bundesland verschieden. In Wien, Niederösterreich und im Burgenland dürfen Jugendliche ab 16 Jahren sämtlichen Alkohol, also auch Alkopops, kaufen und verzehren, im restlichen Land jedoch gilt das Abgabeverbot bis zum 18. Lebensjahr.

Schweiz:

In der Schweiz gibt es zwei gesetzliche Abgaben und zwar Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr dürfen keine alkoholischen Getränke zu sich nehmen, danach gilt Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren dürfen nur Alkohol zu sich nehmen die nicht mehr als 15% Vol haben. Im Kanton Tessin jedoch gilt ein allgemeines Verkaufsverbot an Personen unter 18 Jahren. Also gilt auch hier das die Alkopops nicht an Menschen unter 18 Jahre verkauft werden dürfen bundesweit.

Wie sind die Alkopops versteuert?

Wie zuvor bei den Jugendschutzgesetzen, gibt es auch in Deutschland und der Schweiz verschiedene Versteuerungen auf die alkoholischen Getränke.

Deutschland:

Seit dem 1. Juli 2004 gibt es in Deutschland eine Sondersteuer auf die süßhaltigen alkoholischen Getränke um den Konsum durch Jugendliche einzudämmen, seither kostet eine ganz normale Flasche mit 275 Milliliter Inhalt und 5,5% Alkoholgehalt fast einen Euro mehr, davon entfallen ca. 85 Cent auf die eigentliche Alkopopsteuer und der Rest geht auf die Umsatzsteuer, die wiederum auch auf die Alkopopsteuer erhoben wird.
2005 hat der Staat mit der Alkopopsteuer ca. 10 Millionen € eingenommen. Seitdem sind die Erträge der Steuer durchlaufend auf ca. 1 Mio.€ im Jahr bis 2014 gefallen.

Schweiz:

In der Schweiz fällt die Steuer auf alkoholische Süßgetränke wesentlich höher aus und wurde auch bereits schon im Februar 2004 eingeführt. Kostete dir Flasche vorher 2,30 Franken, so muss man nach der Einführung jetzt 4,10 Franken Pro Flasche zahlen, das ist ein Mehrwert von 1,80 Franken, also ein Anstieg von 80%, dies führte laut der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) zu einem großen Einbruch des Schweizer Marktes. Die als Importware eingeführten Flaschen gingen von 39 Millionen im Jahre 2002 und 25 Mio. 2003 auf nur noch 16 Millionen im Jahre 2004 zurück. Die Hälfte jedoch entfiel schon im Januar 04 vor der Einführung der Alkopopsteuer, deswegen geht die EAV von einer erfolgreichen Marktverdrängung von Alkopops in der Schweiz aus.

Wie weit geht der Konsum zurück?

Die Regierungen, in deren Staaten die Sondersteuer auf spirituosenhaltige Mischgetränke eingeführt wurde, behaupten das der Rückgang des Konsums bei den betroffenen Produkten auf die steuerlichen Maßnahmen zurückzuführen sind. In Österreich wurde die Einführung der Steuer zwar diskutiert, jedoch nicht durchgeführt und trotzdem konnte man einen Rückgang um fast zwei drittel im Vergleich zu Deutschland feststellen, das lässt natürlich vermuten, das auch der Rückgang in Deutschland und der Schweiz keine Folge der Sondersteuer ist, sondern das es eher ein unabhängiger Trend ist.
Es ist aber auch nicht auszuschließen, das die öffentliche Debatte um die Sondersteuer eine Sensibilisierung der Alkoholindustrie bewirkt hat und sie daraufhin, um eventuellen Imageschäden vorzugreifen, die offensiven Marketingstrategien zurück genommen haben.

Was sind die Gegenmaßnahmen der Getränkehersteller?

Viele Hersteller von Alkopops haben angekündigt aufgrund der Sondersteuer, ihre Zusammenstellung der Getränke zu verändern.
Einige namenhafte und marktführende Firmen wie Bacardi oder Smirnoff lehnen solche Umstellungen jedoch ab aus Angst um größere Imageschäden, denn Smirnoff zufolge verlangen Kunden nach einem Smirnoff Ice Wodka und das muss auch darin enthalten sein. Zudem müsste das ganze Produkt neu Überarbeitet werden was auch mit großen Kosten für das Marketing verbunden wären.
Eine Gegenmaßnahme Firmen solcher Art ist zum Beispiel, das ursprüngliche Produkt zum selben Preis wie vor der Sondersteuer anzubieten, denn dadurch mindert die Steuer nur den Gewinn der Getränkeherstellung, die den Verlust dann durch die Werbeausgaben ausgleichen.
So wird der ursprüngliche Gedanke, Jugendliche von dem Produkt fernzuhalten, äußerlich umgangen.

Quellenangaben
<p><a rel="nofollow" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Alkopop">https://de.wikipedia.org/wiki/Alkopop</a></p>