Klonen und seine Rechtslage

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Klasse 10

Autor muckel316

Veröffentlicht am 28.09.2018

Schlagwörter

Klonen

Zusammenfassung

In diesem Referat geht es um das Thema Klonen und um deren Rechtslagen sowohl Innenlands als auch im Ausland. So geht es um die Gesetzeslage der UNO und noch viele weitere Themen der Gesetze, so auch das Embryoschutzgesetz.

Klonen und seine Geschichte

In den kommenden Zeilen geht es um das Thema Klonen und die Geschichte rund ums Klonen.

Was ist Klonen?

Wenn man über das Thema Klonen spricht, fällt einem sofort das Schaf Dolly ein, was geklont wurde. Das war im Jahr 1996.

Wie geht das Klonen?

Um beispielsweise ein Schaf Klonen zu können, muss man aus der Eizelle des dafür vorgesehene Schaf den Zellkern nehmen und diesen in die Zelle eines weiteren, dem zweiten Schaf, einsetzen. Dadurch verändert sich im Laufe des Klonen die Eizelle und diese wird anschließend in die Gebärmutter des dritten Schafes eingesetzt. Dieses dritte Schaf fungiert in diesem ganzen Prozess als Leihmutter um das geklonte Schaf am Schluss auszutragen. Demnach hat das am Anschluss geborene Lamm drei Mütter. Da gibt es wie folgt die Eimutter - diese spendet den Zellkern ihrer Eizelle, dann gibt es die Genmutter - da wird der Zellkern in die Eizelle eingesetzt und zu guter letzt gibt es die Leihmutter, die das Lamm zum Schluss austrägt. Für diese Geburt braucht man keinen Vater, denn es erfolgt alles aus den Genen der Mutter Schafe.

Wenn man hier drüber spricht, ist die Rede von einem sogenannten Reproduktiven Klonen.

Was bedeutet therapeutisches Klonen?

Da das Klonen bei Nutztieren gut funktioniert hat, könnte man es seit dem Jahr 2013 theoretisch gesehen auch bei Menschen durchführen. Dies bewies ein internationales Forscherteam anhand einer Studie, in der es um klonen der menschlichen Stammzellen geht.

Es wurde jedoch nie ein menschlicher Klon erschaffen, da dieses Experiment bereits nach nur sieben Tagen abgebrochen wurde. Bei diesem Experiment ging es den Forschern einzig darum, ein Verfahren zu entwickeln um irgendwann aufgrund dieser Basis irgendwann schwere Krankheiten heilen zu können.

Das therapeutische Klonen ist aus verschiedensten Gründen, einer davon ist der moralische Aspekt, sehr umstritten, weshalb es in Deutschland nach der Gesetzesgebung auch verboten ist, die menschlichen Eizellen für einen Klonvorgang zu nutzen.

In vielen weiteren Ländern ist das Klonen jedoch an weniger strenge Richtlinien gefestigt. Man kann jedoch davon ausgehen, dass es irgendwann auch in Deutschland ausgeführt werden darf.

Die Gesetzeslage zum Thema Klonen

Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine weltweite Einigkeit, wenn es um das Thema reproduktives Klonen des Humanus geht. Denn es ist nach wie vor verächtlich betrachtet und ist weitesgehend verboten.

Wenn es jedoch um das therapeutische Klonen geht, herrscht dort beim Thema der Zulässigkeit ein Streit innerhalb der einzelnden Länder und wurde sogar vor der UNO ausgetragen.

Aber selbst der Rechtsausschuss der UNO konnte sich auf eine gütliche Basis einigen. Grund dafür waren auch sechzig Staaten die unter der Führung der USA und Costa Rica standen. Die wollten ein weltweites Verbot aussprechen. Genauso war es auch in Belgien, diese waren jedoch für die freistellung des therapeutischen Klonen.

Im Jahr 2005 - am 08 März - fand aus diesem Grund eine unverbindliche Deklaration statt. Diese lässt die Gesetzeslage jedoch weiterhin in der Schwebe.

Wenn man sich die Gesetzeslage in Deutschland genauer ansieht, stellt man fest, dass das reproduktive Klonen mit Hilfe embryonaler Stammzell nach §6 und das therapeutische Klonen nach §1 Abs. 2 und §2 Abs. 1 des Embryonenschutzgesetzes strafbar ist, da das entnehmen der embryonalen Stammzellen aus dem jungen Embryo nicht dem Erhalt des Embryo dient.

Nimmt man jedoch das reproduktive Klonen anhand der Hilfe induzierter pluripotenter Stammzellen anstatt der embryonalen Stammzellen fällt es nicht in dieses Verbot hinein.

In Deutschland ist das reproduktive Klonen mittels embryonaler Stammzellen gemäß § 6 und das therapeutische Klonen nach § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 1 Embryonenschutzgesetz strafbar, weil durch die Entnahme der embryonalen Stammzellen aus dem jungen Embryo in vitro der Embryo nicht einem seiner Erhaltung dienenden Zweck verwendet wird. Ein reproduktives Klonen mit Hilfe induzierter pluripotenter Stammzellen statt embryonaler Stammzellen fiele hingegen nicht unter dieses Verbot.

Jedoch steht es nicht fest, dass das Embryoschutzgesetz sich nicht eines Tages ändert, da der Bundesrat und der Bundestag eben dieses auch ändern kann. Allerdings würde das Klonen weiterhin mit einer Strafe geahndet werden, wenn sich das Klonen gegen die Menschenwürde des Embryos richtet.

Wenn man sich jedoch weitere Fragen zu dem Thema Embryoschutzgesetz stellt, so kann man sehen das es grundsätzlich und bioethisch nach wie vor sehr umstritten ist, auch wenn es um die vorherige Einnistung innerhalb des Mutterleibes geht und die gesetzeslage ist auch hierbei noch nicht voll und ganz geklärt.

Auch die Meinungen zum Thema der Verschmelzung der Vorkerne von den Ei- und Samenzellen, die zum Hauptkern der Zygote in dem menschliches Leben entsteht und dieses sich fortan zum Menschen weiterentwickelt und aus diesem Grund gilt auch hier schon das Recht des Schutzes der Menschenwürde das nach Art. 1 GG dem noch ungeborenen bereits zu Gute kommt.

Der bereits sehr frühe Schutz des ungeborenen Leben erscheint in allen Fällen als begründet und daher herrscht auch der Grundgedanke des Embryoschutzgesetzes.

Jedoch ist in Deutschland die Ansicht vertreten, die das Vordringen des Lebensschutz im Grundgesetz festlegen. Da bereits ab der Einnistung des Embryos in den Organismus der Mutter das Leben entsteht. Erkenntnisse aus der medizinischen Anthropologie belegen die Wechselwirkungen innerhalb des Embryo und dem Organismus der Mutter erforderlich ist. Dies ist wichtig dafür, damit sich der Embryo überhaupt zu einem vollwertigen Menschen heranwachsen kann.

Ohne diesen entstehenden Impuls und der Einnistung ist es nicht möglich, dass aus dem Embryo ein gesunder Mensch heranwächst. Sind diese Dinge nicht gegeben, so entwickelt sich der Embryo ins Nichts.

Das ist eine der geltenden Regeln in Großbritannien. Wenn man sich die rechtslage in den einzelnden Ländern der EU ansieht, so kann man sich ein Schriftstück zum Klonen ansehen, was von dem Max-Planck Institut sowohl für ausländische als auch für das internationale Strafrecht darstellt.

Quellenangaben
<p><a rel="nofollow" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Klonen#Gesetzeslage">https://de.wikipedia.org/wiki/Klonen#Gesetzeslage</a></p>