Wie ist dieser Satz zu verstehen?
Verfasst am 09.11.2009 um 13:21 Uhr
bei meiner Frage geht es um folgendes:
Mein Steuerberater verfasste für mich ein Schreiben, welches ich für einen Rechtsstreit benötigte.
In dem Schreiben steht folgender Satz:
„Für Ihre Eltern, insbesondere Ihre Mutter stand es seinerzeit, bei voller Geschäftsfähigkeit außer Zweifel, gegenüber ihrem Sohn einen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen“.
Wie ist das zu verstehen? Soll das heißen, dass die Mutter beabsichtigte gegenüber ihrem Sohn einen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen, oder nicht geltend zu machen?
Mit freundlichen Grüßen
Kai
Verfasst am 09.11.2009 um 13:44 Uhr
geltend zu machen.
wo hängt's denn bei dir
klar, geltend zu machen, aber was heisst das:
bekommt hier der sohn etwas zugesprochen aus einem erbe
bekommt der sohn nur den pflichtanteil zugesprochen,
als die mutter klar bei verstand war
oder ist jemand anderes gestorben und die mutter verfügt, bei klarem verstand, das auch dem sohn ein erbanteil zugesprochen wird
bei diesen varianten belasse ich's erst einmal
ich hätte noch eins zwei varianten mehr
Verfasst am 09.11.2009 um 19:22 Uhr
ich formuliere es verständlicher:
„Für ... Ihre Mutter stand es seinerzeit ... außer Zweifel ... einen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen“.
Worauf bezieht sich hier "außer Zweifel?" Auf die Geltendmachung oder auf die Nicht-Geltendmachung?
Ich bin mir sicher, dass ich das richtig sehe, aber mein Steuerberater ist anderer Meinung.
MfG
Kai
Zuletzt bearbeitet am 09.11.2009 um 19:23 Uhr
Verfasst am 09.11.2009 um 19:41 Uhr
ist befindet sich nicht im zweifel, also ist die sache klar
